Markenrecht

Markenrecht

Das Markenrecht gewährt dem Inhaber einer Marke ein ausschließliches Recht diese für bestimmte Waren und Dienstleistungen zu nutzen. Der Schutz wird dabei nur für das jeweilige Land (z.B. Deutschland oder Schweiz) bzw. Staatenverbände (z.B. die Europäische Union oder Benelux) gewährt, in dem die Marke Schutz genießt.

Die wesentlichen gesetzlichen Vorschriften für Deutschland finden sich im Markengesetz (MarkenG) und auf europäischer Ebene in der Unionsmarkenverordnung (UMV). Für andere Länder sind die jeweiligen nationalen Regelungen im Markenrecht maßgeblich.

Markenrecht Stuttgart
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Das Markenrecht hat essentielle Bedeutung für nahezu alle Unternehmen, weil es die Unterscheidbarkeit der eigenen Waren und Dienstleistungen von denen anderer Unternehmen sicherstellt und damit auch eine Identifikation des Unternehmens selbst ermöglicht. Mit den Markenrechten lassen sich Investitionen in das eigene Branding dauerhaft verwerten, sichern und verteidigen.

Die Marke dient dabei der Kennzeichnung von Waren und Dienstleistungen der Herkunft nach, das Unternehmenskennzeichen der namensmäßigen Bezeichnung von Unternehmen und der Werktitel der Kennzeichnung von besonderen Bezeichnungen bei gedruckten Titeln, Filmen, Musikwerken und ähnlichen Werken. Der Marke kommt darüber hinaus auch eine Aufmerksamkeits-, Werbe- und Kommunikationsfunktion zu, die für den Unternehmer ebenfalls von wesentlicher Bedeutung sein können.

Die Marke als wohl relevantestes Recht im Kennzeichen- und Markenrecht kann bei entsprechender Verlängerung und Benutzung im Gegensatz zu allen anderen gewerblichen Schutzrechten für unbegrenzte Zeit geschützt werden. Markenschutz wird in der Regel durch Anmeldung und Eintragung beim jeweiligen Markenamt erlangt.

Bereits vor Anmeldung einer Marke sollte man sich Gedanken über die richtige Markenstrategie machen, denn nicht selten entscheidet diese über die Wirksamkeit des Markenschutzes und damit den Erfolg eines Produkts und des produzierenden Unternehmens.

Es sollte daher bereits im Vorfeld überprüft werden, ob mögliche markenrechtliche Schutzhindernisse und etwaige ältere kollidierende Marken und Kennzeichen bestehen, um im Anmeldeverfahren keine Probleme zu bekommen oder gar wegen einer Markenrechtsverletzung in Anspruch genommen zu werden.  Ob es ältere Marken gibt, die problematisch sein können lässt sich durch eine professionelle Ähnlichkeitsrecherche feststellen. Auch können ältere Rechteinhaber Widerspruch gegen die Anmeldung einlegen. Schließlich kann eine Marke auch noch nach erfolgreicher Eintragung gelöscht werden. Um seinerseits entsprechende Rechte gegen jüngere Marken geltend machen zu können und die Marke wie vom Gesetz verlangt zu verteidigen, sollte zudem eine Markenüberwachung stattfinden, um sich frühzeitig gegen verwechselbare Kennzeichen zu wehren.

Einmal in Kraft gewährt die Marke ihrem Inhaber das alleinige Recht, diese  wirtschaftlich zu verwerten oder  Dritten zu lizenzieren. Weiter ist die Übertragung von Marken regelmäßig ein Thema, vor allem auch im Rahmen von Unternehmensübertragungen, wo eine Due-Diligence von gewerblichen Schutzrechten die entscheidenden Argumente für oder gegen eine Unternehmensübernahme liefern kann. Oftmals sind es nämlich die bestehenden Marken und Kennzeichen, die den Wert eines Unternehmens ausmachen.

Eingriffe in das Markenrecht können effektiv durch Abmahnung, einstweilige Verfügung und andere Instrumentarien abgewehrt und Ansprüche auf Unterlassung, Auskunft, Schadensersatz, Beseitigung und Erstattung von Anwaltskosten durchgesetzt werden. Auch sind strafrechtliche Maßnahmen und Beschlagnahmungen durch den Zoll bei Ein- und Ausfuhr rechtsverletzender Waren möglich.

Es empfiehlt sich daher eine fachkundige juristische Begleitung, wenn die beschriebenen Schwierigkeiten und Unsicherheiten des Markenrechts vermieden werden und Marken sowie anderen Kennzeichen effektiv geschützt werden sollen.

Unsere Kompetenz im Markenrecht

Unsere Kanzlei verfügt mit mehreren spezialisierten Rechts- und Fachanwälten über eine umfangreiche Expertise im Kennzeichen- und Markenrecht. Daher freuen wir uns auch über die wiederholte Empfehlung der durch das international anerkannte Ranking WTR 1000 der „World Trademark Review“.

Wir beraten unsere Mandanten bei allen kennzeichen- und markenrechtlichen Fragen. Wir melden Marken in Deutschland, Europa und weltweit an, betreiben etwaige Widerspruchs- und Beschwerdeverfahren und überwachen eingetragene Marken. Ferner unterstützen wir unsere Mandanten in jedweden kennezichen- und markenrechtlichen Streitigkeiten im In- und Ausland, unabhängig davon, ob es darum geht, ein eigenes Kennzeichen oder eine eigene Marke zu verteidigen oder eine Inanspruchnahme durch ein anderes Unternehmen erfolgt. Hierfür können wir ggf. auf bewährte internationale Kontakte zu spezialisierten Kollegen und Netzwerke zurückgreifen. Schließlich gehört auch die Gestaltung von Lizenzverträgen und Durchführung von Due-Diligence-Prüfungen zu unseren kennzeichen- und markenrechtlichen Tätigkeiten.

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Clemens Pfitzer

Rechtsanwalt . Partner
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IT-Recht
+49 711 41019072

Dr. Markus Wekwerth

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Christopher A. Wolf, MBA

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Häufige Fragen zum Thema Markenrecht

 

Was ist eine Marke?

Eine Marke ist ein vom Staat gewährtes ausschließliches Recht, welches allein den Inhaber der Marke berechtigt, die Marke für die geschützten Waren und Dienstleistungen zu benutzen oder durch Dritte benutzen zu lassen. Sie ermöglicht Ihrem Inhaber sich vor Nachahmern, Trittbrettfahrern und Fälschern wirksam zu schützen und so seine Innovationen und Investitionen zu schützen.

Eine Marke dient dabei der Unterscheidung und Individualisierung von Waren und Dienstleistungen. Sie dient als Herkunftsnachweis und symbolisiert bestimmte Eigenschaften und die Qualität der mit ihr versehenen Waren und Dienstleistungen. Der Marke kommt so auch eine wichtige Werbewirkung zu, was auch dazu führt das erfolgreiche Marken regelmäßig einen hohen Vermögenswert darstellen.

Was kann man als Marke schützen?

Es gibt verschiedene Arten von Marken. Die Häufigsten sind Wortmarken und Bildmarken oder eine Kombination daraus. Seltener, aber auch möglich sind dreidimensionale Marken, Farbmarken, Hörmarken, Positionsmarken, Kennfadenmarken, Geruchsmarken, Tastmarken und Bewegungszeichen.

Muss man eine Marke anmelden?

Ja, jedenfalls gilt dies in den meisten Ländern, so z.B. in ganz Europa. Ohne Eintragung kann man mit Ausnahme von Ausnahmefällen keinen Schutz für eine eigene Waren- oder Dienstleistungsbezeichnung beanspruchen.

Wie wird eine Marke angemeldet?

Eine Marke wird durch entsprechenden Antrag beim jeweils  zuständigen Markenamt angemeldet. In der Anmeldung werden neben den Daten zum Anmelder und der Wiedergabe der Marke auch die Waren und Dienstleistungen angegeben für die Schutz begehrt wird. Die Klassifikation erfolgt dabei in den meisten Ländern nach der sogenannten Nizza-Klassifikation, welche die Waren in 45 Klassen für Waren und Dienstleistungen einteilt.

Was sollte man vor einer Markenanmeldung beachten?

Zunächst sollte geprüft werden, ob die begehrte Marke überhaupt eintragungsfähig ist, ihr also keine sogenannten absoluten Schutzhindernisse entgegenstehen. Beispiele für solche Schutzhindernisse sind mangelnde Unterscheidungskraft, beschreibende oder freihaltebedürftige Angaben, sittenwidrige oder täuschende Kennzeichen.

Bestehen keine absoluten Schutzhindernisse, sollte vorab eine Markenrecherche durchzuführen um etweaige Kollisionen mit bereits bestehenden Marken zu vermeiden. Dabei kommt es nicht nur auf identische, sondern auch auf ähnliche Marken an, da auch mit diesen Verwechslungsgefahr bestehen kann.

Wo kann man eine Marke anmelden?

Grundsätzlich ist dies in nahezu jedem Land der Erde möglich. Marken gewähren grundsätzlich nur Schutz in dem Territorium für das sie eingetragen sind. Neben rein nationalen Anmeldungen gibt es auch die europäische Unionsmarke für alle Mitgliedsstaaten der EU und eine afrikanische Marke für die Staaten der OAPI. Auch kann eine Anmeldung in vielen Ländern durch eine inernationale Registrierung bei der WIPO gebündelt erfolgen.