BPatG:

Markenverletzung von „Red Bull“ durch „Fucking Red“?

Das Bundespatentgericht hatte die Frage zu klären, ob das Kennzeichen „Fucking Red“ die bekannte Marke „Red Bull“ verletzt, weil die Kennzeichen verwechselbar sind. Beide Marken sind für identische Waren und Dienstleistungen eingetragen.

Fucking Red
Foto: Schaller

Ein Unternehmer aus Pulheim meldete im Jahre 2011 das Kennzeichen „Fucking Red“ beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) für folgende Waren und Dienstleitungen an:

Klasse(n) Nizza 25:
Bekleidungsstücke, Schuhwaren und Kopfbedeckungen
Klasse(n) Nizza 32:
Biere, Mineralwässer und kohlensäurehaltige Wässer und andere alkoholfreie Getränke, Fruchtgetränke und Fruchtsäfte, Sirupe und andere Präparate für die Zubereitung von Getränken
Klasse(n) Nizza 33:
Alkoholische Getränke (ausgenommen Biere)

Gegen diese Eintragung erhob die Firma Red Bull, welche den gleichnamigen  Energydrink vertreibt, Widerspruch. Red Bull machte dabei geltend, „Fucking Red“ verletze die für den österreichischen Konzern registrierten Marken „Red Bull“ und „Red“.

Das Markenamt wies den Widerspruch mangels Verwechselbarkeit der Kennzeichen zurück, so dass der Hersteller des Energydrinks Klage vor dem BPatG einlegte.

Entscheidung des Gerichts

Nach übereinstimmenden Medienberichten ist Red Bull mit seiner Klage gegen den Markeninhaber des Kennzeichens „Fucking Red“ gescheitert (z.B. Markus Klohr in StuttgarterNachrichten.de mit dem Titel „Gericht stutzt Red Bull die Flügel“).

Die Nutzung der Marke „Fucking Red“ für einen Rotwein sei mit der für den bekannten Energydrinks „Red Bull“ nicht verwechselbar. Der Verkehr sei ohne Weiteres in der Lage, diese Marken auseinanderzuhalten.

Auch spreche  die für den österreichischen Konzern eingetragenen Marke „Red“ der Markeneintragung des Kennzeichens „Fucking Red“ nicht entgegen. Das DPatG stellte fest, dass „Red“ die Marke „Fucking Red“ nicht präge und daher die von Red Bull  beklagte Verwechslungsgefahr nicht bestehe.

Fazit

Nach dem Bericht der StuttgarterNachrichten.de sollen sich die Parteien auf einen Vergleich verständigt haben, welche dem Markeninhaber die Nutzung seiner Marke „Fucking Red“ für seinen Rotwein erlaubt. Na denn Prost!

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Christopher A. Wolf, MBA

Rechtsanwalt . Partner
Fachanwalt für:
Gewerblicher Rechtsschutz
Urheber- und Medienrecht
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