Sie möchten Widerspruch gegen eine neu angemeldete Marke einlegen? Oder ist gegen Ihre Marke Widerspruch aus einer älteren Marke eingelegt worden? Möchten Sie Rechtsmittel gegen eine Entscheidung des Markenamtes oder nachfolgender Instanzen im Widerspruchsverfahren einlegen?
Angebot
Wir beraten Sie in allen Fragen im Zusammenhang mit markenrechtlichen Widersprüchen und vertreten Sie vor den jeweiligen Ämtern und Gerichten. Auch beraten wir Sie im Hinblick auf mögliche Vorrechts- und Abgrenzungsvereinbarungen mit der Gegenseite, um langwierige Widerspruchsverfahren zu vermeiden und schnell Rechtssicherheit zu erlangen.
Leistungsumfang
- Prüfung und Beurteilung der Sach- und Rechtslage
- Beratung im Hinblick auf die rechtlichen Möglichkeiten¹
- Einlegung eines Widerspruchs¹
- Vertretung im amtlichen Widerspruchsverfahren¹
- Ausarbeitung und Verhandlung von Vorrechts- und Abgrenzungsvereinbarungen
- Vertretung in Einspruchs- und Beschwerdeverfahren gegen amtliche Entscheidungen im Widerspruchsverfahren¹
Kosten
Wir bieten Ihnen diese Dienstleistung in der Regel nach Zeitaufwand zu einem angemessenen Stundensatz. Kostentransparenz und Kostensicherheit sind dabei für uns selbstverständlich für eine erfolgreiche Zusammenarbeit. Gerne geben wir Ihnen vor der Beauftragung eine Einschätzung der voraussichtlichen Kosten und des Kostenrisikos.
¹ Sofern das Widerspruchsverfahren nicht gegen deutsche Marken oder Gemeinschaftsmarken durchgeführt wird, ist regelmäßig die Hinzuziehung eines ausländischen Kollegen erforderlich, was zu zusätzlichen Kosten führt. Wir verfügen diesbezüglich über ein gutes Netzwerk an qualifizierten Kollegen in den meisten Ländern auf die wir im Bedarfsfall zurückgreifen können.