Widerspruch Marke

Sie möchten Widerspruch gegen eine neu angemeldete Marke einlegen? Oder ist gegen Ihre Marke Widerspruch aus einer älteren Marke eingelegt worden? Möchten Sie Rechtsmittel gegen eine Entscheidung des Markenamtes oder nachfolgender Instanzen im Widerspruchsverfahren einlegen?

Angebot

Wir beraten Sie in allen Fragen im Zusammenhang mit markenrechtlichen Widersprüchen und vertreten Sie vor den jeweiligen Ämtern und Gerichten. Auch beraten wir Sie im Hinblick auf mögliche Vorrechts- und Abgrenzungsvereinbarungen mit der Gegenseite, um langwierige Widerspruchsverfahren zu vermeiden und schnell Rechtssicherheit zu erlangen.

Leistungsumfang

  • Prüfung und Beurteilung der Sach- und Rechtslage
  • Beratung im Hinblick auf die rechtlichen Möglichkeiten¹
  • Einlegung eines Widerspruchs¹
  • Vertretung im amtlichen Widerspruchsverfahren¹
  • Ausarbeitung und Verhandlung von Vorrechts- und Abgrenzungsvereinbarungen
  • Vertretung in Einspruchs- und Beschwerdeverfahren gegen amtliche Entscheidungen im Widerspruchsverfahren¹

Kosten

Wir bieten Ihnen diese Dienstleistung in der Regel nach Zeitaufwand zu einem angemessenen Stundensatz. Kostentransparenz und Kostensicherheit sind dabei für uns selbstverständlich für eine erfolgreiche Zusammenarbeit. Gerne geben wir Ihnen vor der Beauftragung eine Einschätzung der voraussichtlichen Kosten und des Kostenrisikos.

 

¹ Sofern das Widerspruchsverfahren nicht gegen deutsche Marken oder Gemeinschaftsmarken durchgeführt wird, ist regelmäßig die Hinzuziehung eines ausländischen Kollegen erforderlich, was zu zusätzlichen Kosten führt. Wir verfügen diesbezüglich über ein gutes Netzwerk an qualifizierten Kollegen in den meisten Ländern auf die wir im Bedarfsfall zurückgreifen können.

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Clemens Pfitzer

Rechtsanwalt . Partner
Fachanwalt für:
Gewerblicher Rechtsschutz
IT-Recht
+49 711 41019072

Dr. Markus Wekwerth

Rechtsanwalt
Fachanwalt für:
Gewerblicher Rechtsschutz
+49 711 41019074

Christopher A. Wolf, MBA

Rechtsanwalt . Partner
Fachanwalt für:
Gewerblicher Rechtsschutz
Urheber- und Medienrecht
+49 711 41019073

Häufige Fragen zum Thema Markenrecht

 

Was ist eine Marke?

Eine Marke ist ein vom Staat gewährtes ausschließliches Recht, welches allein den Inhaber der Marke berechtigt, die Marke für die geschützten Waren und Dienstleistungen zu benutzen oder durch Dritte benutzen zu lassen. Sie ermöglicht Ihrem Inhaber sich vor Nachahmern, Trittbrettfahrern und Fälschern wirksam zu schützen und so seine Innovationen und Investitionen zu schützen.

Eine Marke dient dabei der Unterscheidung und Individualisierung von Waren und Dienstleistungen. Sie dient als Herkunftsnachweis und symbolisiert bestimmte Eigenschaften und die Qualität der mit ihr versehenen Waren und Dienstleistungen. Der Marke kommt so auch eine wichtige Werbewirkung zu, was auch dazu führt das erfolgreiche Marken regelmäßig einen hohen Vermögenswert darstellen.

Was kann man als Marke schützen?

Es gibt verschiedene Arten von Marken. Die Häufigsten sind Wortmarken und Bildmarken oder eine Kombination daraus. Seltener, aber auch möglich sind dreidimensionale Marken, Farbmarken, Hörmarken, Positionsmarken, Kennfadenmarken, Geruchsmarken, Tastmarken und Bewegungszeichen.

Muss man eine Marke anmelden?

Ja, jedenfalls gilt dies in den meisten Ländern, so z.B. in ganz Europa. Ohne Eintragung kann man mit Ausnahme von Ausnahmefällen keinen Schutz für eine eigene Waren- oder Dienstleistungsbezeichnung beanspruchen.

Wie wird eine Marke angemeldet?

Eine Marke wird durch entsprechenden Antrag beim jeweils  zuständigen Markenamt angemeldet. In der Anmeldung werden neben den Daten zum Anmelder und der Wiedergabe der Marke auch die Waren und Dienstleistungen angegeben für die Schutz begehrt wird. Die Klassifikation erfolgt dabei in den meisten Ländern nach der sogenannten Nizza-Klassifikation, welche die Waren in 45 Klassen für Waren und Dienstleistungen einteilt.

Was sollte man vor einer Markenanmeldung beachten?

Zunächst sollte geprüft werden, ob die begehrte Marke überhaupt eintragungsfähig ist, ihr also keine sogenannten absoluten Schutzhindernisse entgegenstehen. Beispiele für solche Schutzhindernisse sind mangelnde Unterscheidungskraft, beschreibende oder freihaltebedürftige Angaben, sittenwidrige oder täuschende Kennzeichen.

Bestehen keine absoluten Schutzhindernisse, sollte vorab eine Markenrecherche durchzuführen um etweaige Kollisionen mit bereits bestehenden Marken zu vermeiden. Dabei kommt es nicht nur auf identische, sondern auch auf ähnliche Marken an, da auch mit diesen Verwechslungsgefahr bestehen kann.

Wo kann man eine Marke anmelden?

Grundsätzlich ist dies in nahezu jedem Land der Erde möglich. Marken gewähren grundsätzlich nur Schutz in dem Territorium für das sie eingetragen sind. Neben rein nationalen Anmeldungen gibt es auch die europäische Unionsmarke für alle Mitgliedsstaaten der EU und eine afrikanische Marke für die Staaten der OAPI. Auch kann eine Anmeldung in vielen Ländern durch eine inernationale Registrierung bei der WIPO gebündelt erfolgen.