Geschützte geografische Angaben

Geografische Angaben und  Ursprungsbezeichnungen sind ein wichtiger Bestandteil der europäischen Kultur und Wirtschaft. Sie spiegeln die Vielfalt der Regionen in den Ländern und Regionen der EU wieder und tragen zu deren Entwicklung bei. Die EU hat daher ein umfassendes System zum Schutz von geografischen Angaben und  Ursprungsbezeichnungen geschaffen.

Was sind geografischen Angaben?

Eine geografische Angabe oder Herkunftsangabe sind Namen von Orten, Gegenden, Gebieten oder Ländern sowie sonstige Angaben oder Zeichen, die im geschäftlichen Verkehr zur Kennzeichnung der geografischen Herkunft von Waren oder Dienstleistungen benutzt werden. Sie dienen somit der Individualisierung einer Ware im Verkehr, indem sie speziell auf die geografische und nicht auf die betriebliche Herkunft hinweisen.

Von geografischen Angaben im kennzeichenrechtlichen Sinne werden sowohl unmittelbare und mittelbare Herkunftsangaben umfasst.

Was sind unmittelbare Herkunftsangaben?

Unmittelbare Herkunftsangaben stellen geografische Namen dar. In Betracht kommen insbesondere Namen von Städten, Regionen, Ländern, Landesteilen, Staaten oder Kontinenten sowie von Mooren, Heiden, Gewässern, Tälern oder Gebirgen. Sie haben alle einen unmittelbaren Herkunftshinweis. Beispiele sind Schwarzwälder Schinken,  Thüringer Rostbratwurst oder Dresdner Stollen. Die auf die Landstriche (Schwarzwald, Allgäu), Bundesländer (Thüringen) oder Orte (Dresden) Bezug nehmenden Bezeichnungen dienen der Kennzeichnung der geografischen Herkunft der Waren.

Was sind mittelbare Herkunftsangaben?

Mittelbare Herkunftsangaben sind Angaben die keinen ausdrücklichen Herkunftshinweis enthalten, aber vom Verkehr zu einer gedanklichen Assoziation zu einer geografischen Herkunft führen. So wird die Verwendung z.B. von Flaggen, Wappen oder vergleichbaren Symbolen häufig als Hinweis auf die geografische Herkunft verstanden werden. Aber z.B. auch die Verwendung bestimmter für eine Region typischer Formen z.B. von Verpackungen wie Flaschen, kann eine mittelbare Herkunftsangabe darstellen.

Welche Vorteile bieten geografischen Angaben?

Geografische Angaben und  Ursprungsbezeichnungen bieten eine Reihe von Vorteilen für Erzeuger, Verbraucher und die Wirtschaft.

Für Erzeuger können diese einen Wettbewerbsvorteil bieten, da sie sich von anderen Erzeugern abheben können, die keine geografische Angaben verwenden.

Für Verbraucher bieten geografische Angaben eine Garantie für die Qualität und Herkunft der Produkte. Sie können sich darauf verlassen, dass entsprechend geschützte Produkte nach hohen Qualitätsstandards hergestellt werden und den traditionellen Geschmack und die Eigenschaften der Region oder des Gebiets, aus dem sie stammen, aufweisen.

Für die Wirtschaft können geografische Angaben einen Beitrag zur Entwicklung der Regionen und der Landwirtschaft leisten. Sie können helfen, Arbeitsplätze zu schaffen, die Einkommen der Erzeuger zu erhöhen und die regionale Wirtschaft zu stärken.

Welche geschützten geografischen Herkunftsangaben gibt es?

Geografische Angaben und Namen traditioneller Spezialitäten werden in der EU durch die Verordnung (EG) Nr. 510/2006 über die geschützten Ursprungsbezeichnungen und geschützten geographischen Angaben und die von der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 über die Bezeichnungen von Ursprung und geografische Angaben für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel geschützt.

Mit der Verordnung (EU) 2023/2411 über den Schutz geografischer Angaben für handwerkliche und industrielle Erzeugnisse vom 18.10.2023 können auch geografische Angaben für handwerkliche und industrielle Erzeugnisse geschützt werden.

Es wird in der Europäischen Union zwischen der geschützten Ursprungsbezeichnung  (g.U.) und der geschützten geografische Angabe (g.g.A.) unterschieden.

Was ist eine Geschützten Ursprungsbezeichnung  (g.U.)?

Geschützte Ursprungsbezeichnung  (g.U.)Eine geschützte Ursprungsbezeichnung  (g.U.)  schützt Lebensmittel und Weine, deren Qualität oder Merkmale des Erzeugnisses im Wesentlichen oder ausschließlich auf ein bestimmtes geografisches Umfeld zurückzuführen sind. Um sicherzustellen, dass die Produktion, Verarbeitung und Zubereitung eines Produkts in den entsprechenden Regionen einem etablierten und anerkannten Prozess folgt, wird das Zeichen für geschützte Ursprungsbezeichnung  (g.U.) verwendet. Alle Produktionstätigkeiten müssen im jeweiligen Gebiet durchgeführt werden. Daher hängen die Eigenschaften dieser Produkte stark vom Standort und den Fähigkeiten der Hersteller im Produktionsgebiet ab. Zwischen den Eigenschaften des Produkts und seiner geografischen Herkunft muss ein objektiver und enger Zusammenhang bestehen.

Beispiele sind z.B.:

  • Allgäuer Bergkäse
  • Württemberg, Baden, Pfalz für Weine
  • Parmaschinken

Was ist eine geschützte geografische Angaben  (g.g.A)?

Geschützte geografische Angabe (g.g.A.)Eine geschützte geografische Angaben  (g.g.A)  schützt Lebensmittel und Weine, neuerdings aber auch handwerkliche und industrielle Erzeugnisse, deren Qualität, Ansehen oder Eigenschaften des Erzeugnisses im Wesentlichen auf seine geografischen Ursprung zurückzuführen ist und mindestens einer der Produktionsschritte in dem abgegrenzten geografischen Gebiet erfolgt.  Um sicherzustellen, dass mindestens ein Teil der Produktion, Verarbeitung und Zubereitung eines Produkts in den entsprechenden Regionen einem etablierten und anerkannten Prozess folgt, wird das Zeichen für geografische Angaben  (g.g.A) verwendet. Es ist dabei möglich, dass die Rohstoffe für die Produktion aus einem anderen Gebiet stammen.

Beispiele sind z.B.:

  • Schwäbische Spätzle
  • Oktoberfestbier
  • Bayerische Brezn
  • Schwarzwälder Schinken

Wie werden geografische Angaben geschützt?

Um als geschützte Ursprungsbezeichnung  (g.U.) oder geografische Angabe  (g.g.A)  geschützt zu werden, muss diese als solche beim nationalen Amt eingereicht werden. Der Antrag auf Eintragung einer geografischen Angabe/Ursprungsbezeichnung wird dann zunächst durch das nationale Amt geprüft und anschließend durch die EU-Kommission, die auch die Eintragung vornimmt.

Als geschützte Ursprungsbezeichnung (g.U.) oder geografische Angabe  (g.g.A) eingetragene Erzeugnisse sind innerhalb der EU und in Drittländern, mit denen ein spezielles Schutzabkommen geschlossen wurde, rechtlich gegen Nachahmung und Missbrauch geschützt.

Für alle Qualitätsregelungen ergreifen die zuständigen nationalen Behörden der einzelnen EU-Länder die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz der eingetragenen Namen in ihrem Hoheitsgebiet. Sie sollten auch die unrechtmäßige Herstellung oder Vermarktung von Erzeugnissen unter Verwendung eines solchen Namens verhindern und unterbinden.

Auch außereuropäische Produktnamen können als geschützte geografische Angaben eingetragen werden, wenn ihr Ursprungsland ein bilaterales oder regionales Abkommen mit der EU geschlossen hat, das den gegenseitigen Schutz solcher Namen vorsieht.

Geschützte geografische Angaben und Ursprungsbezeichnungen sind als absolute Schutzhindernisse im markenrechtlichen Anmelde- bzw. Nichtigkeitsverfahren sowie als Widerspruchsgründe im markenrechtlichen Kollisionsverfahren zu berücksichtigen.

Was wir für Sie tun können?

Wir unterstützen unsere Mandanten sowohl bei der Eintragung von geschützten geografische Angaben und Ursprungsbezeichnungen als auch bei der Durchsetzung oder Abwehr daraus resultierender Ansprüche bei Verletzungen  geschützte geografische Angaben und Ursprungsbezeichnungen oder entsprechender irreführender Werbung. bertaungwettbewe

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Clemens Pfitzer

Rechtsanwalt . Partner
Fachanwalt für:
Gewerblicher Rechtsschutz
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