BGH:

Der Streit um das Rot geht weiter…

Der Streit zwischen den Sparkassen und dem spanischen Bankkonzern Santander um die Farbmarke Rot geht in die nächste Runde. Der Bundesgerichtshof hatte zu entscheiden, ob Santander den roten Farbton weiter verwenden darf.

Der Streit zwischen den Kontrahenten beschäftigt die Gerichte bereits seit Jahren. Die Sparkasse hatte 2002 die Farbe Rot HKS 13 beim DPMA angemeldet. Die Marke wurde für Bankdienstleistungen für Privatkunden in Klasse 36 eingetragen. Die Santander-Bank aus Spanien verwendet seit Ender der 1980er Jahre weltweit fast den gleichen Rotton HKS 14. Die Sparkassen sehen das nicht gerne und wollen Santander die Verwendung der Farbe auf dem deutschen Markt verbieten lassen. Sie vetreten die Auffassung, dass die Spanier durch die Verwendung der roten Farbe das Recht der Sparkassen an der konturlosen Farbmarke in Deutschland verletzen. Das Landgericht gab der Klage teilweise statt. Das OLG bestätigte das erstinstanzliche Urteil teilweise und setzte das Verfahren zum Teil vorläufig aus.

Im Gegenzug hatte Santander beim DPMA die Löschung der Sparkassen-Marke beantragt. Das Bundespatentgericht gab der Klage im Juli diesen Jahres statt und ordnete die Löschung der Marke an (Az. 25 W(pat) 13/14). Die Entscheidung ist allerdings nicht rechtskräftig. Gegen den Beschluss ist ein Rechtsbeschwerdeverfahren anhängig.

Spieleabend

Entscheidung des Gerichts

Der BGH hob nun mit Urteil vom 23. September 2015 (Az. I ZR 78/14) das Berufungsurteil auf und verwies zurück an das OLG Hamburg. Dort muss nun erneut über den Rechtsstreit verhandelt werden. Der BGH bemängelt die fehlende Prüfung des OLG, ob die abstrakte Farbmarke der Sparkassen eine in Deutschland bekannte Marke ist, mit der das Logo von Santander im Rahmen ihres Internetauftritts verwechselt werden kann. Sollte dies der Fall sein, kann sich die Sparkasse gegen die Verwendung des roten Farbtons durch Santander wenden, selbst wenn keine Verwechslungsgefahr bestehen sollte. Das OLG muss nun die hierzu notwendigen Feststellungen nachholen. Eine Aussetzung des vorliegenden Verfahrens bis zur rechtskräftigen Entscheidung im Löschungsverfahren lehnte der BGH ab.

Fazit

Noch immer ist die Frage nicht geklärt, ob Santander das Rot in ihrem Marktauftritt weiter verwenden darf. Entscheidend wird sein, ob die Farbmarke der Sparkassen in Deutschland bekannt ist.

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Simone Gehrung

Rechtsanwältin . Senior Associate
Fachanwalt für:
Gewerblicher Rechtsschutz
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