BPatG:

Münchner Weißwurst auch aus Preußen

Kann die Münchner Weißwurst eine geografische Herkunftsangabe sein? Muss eine Münchner Weißwurst also aus München kommen oder darf sie auch z.B. in Preußen hergestellt werden? Mit dieser nicht nur für Bayern wichtigen Frage beschäftgte sich nun das Bundespatentgericht.

Elena Schweitzer / Shutterstock.com
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Die „Schutzgemeinschaft Münchner Weißwurst“ hatte die Eintragung der Bezeichnung „Münchner Weißwurst“ beim Deutschen Patent- und Markenamt als geografische Herkunftsangabe in das „Verzeichnis der geschützten Ursprungsbezeichnungen und geschützten geografischen Angaben“ beantragt. Damit hätten gemäß EU-Recht Münchner Weißwürste nur noch in der bayrischen Landeshauptstadt produziert werden dürfen.

Das DPMA sah die Voraussetzungen als erfüllt an und bestätigte, dass die Münchner Weißwurst eine geschützte geografische Herkunftsangabe sei. So handle es sich bei dem Begriff insbesondere um keine Gattungsbezeichnung die einem solchen Schutz entgegenstehen könnte. Eine Marktforschung der GfK habe ergeben, dass große Teile der Befragten mit dem Begriff „Münchner Weißwurst“ auch einen Hinweis auf die Herkunft der Wurst verbinden.

Mehrere Metzgereibetriebe außerhalb Münchens sahen dies anders und legten Beschwerde gegen die Entscheidung des DPMA beim Bundespatentgericht ein. Nach Ihrer Auffassung handle es sich bei der „Münchner Weißwurst“ um eine Gattungsbezeichnung. Die Marktforschungsstudie der GfK unterscheide nicht zwischen „Münchner Weißwurst“ und „Original Münchner Weißwurst“. Ein andere Untersuchung durch das Institut Allensbach komme daher zu dem Ergebnis, dass nur letzteres bei den Befragten auf eine Herkunft aus München hindeute. Im übrigen werden bereits seit geraumer Zeit erhebliche Mengen „Münchner Weißwürste“ außerhalb der Bayernmetropole produziert. Es fehle deshalb an der schwerpunktmäßigen Produktion im Landkreis München.

Entscheidung des Gerichts

Das Bundespatentgericht ( Beschluss vom 17.02.2009 – Az. 30 W (pat) 22/06) gab der Beschwerde statt.Nach Ansicht der Münchner Bundespatentrichter handelt es sich bei der „Münchner Weißwurst“ um eine Gattungsbezeichnung die dem Schutz einer geografischen Herkunftsangabe entgegensteht.

Bei der Beurteilung ob es sich um eine Gattungsbezeichnung handele, sei nicht nur die bestehende Situation in dem Mitgliedstaat, aus dem der Name stammt zu berücksichtigen, sondern auch die Situation in den Verbrauchsgebieten, die Situation in anderen Mitgliedstaaten und schließlich die einschlägigen nationalen oder gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften.

So lege die „Bekanntmachung über die Zusammensetzung von Weißwürsten“ der Stadt München vom 15.03.1972 zu diesen zu berücksichtigenden Rechtsvorschriften. In dieser Bekanntmachung werde zwischen „Original Münchner Weißwurst“ und „ Münchner Weißwurst“ unterschieden, wobei für die „Original Münchner Weißwurst besondere Zubereitungsvorgaben gemacht werden. Der Zusatz „Original“ diene deshalb zur Abgrenzung von der Gattungsbezeichnung „Münchner Weißwurst“.

Auch werde ein überwiegender Teil der „Münchner Weißwürste“ außerhalb Münchens produziert, so dass es an dem erforderlichen Schwerpunkt der Produktion in München fehle.

Fazit

Will man eine Weißwurst aus München, muss man eine „Original Münchner Weißwurst“ kaufen. Eine „Münchner Weißwurst“ kann beispielsweise auch aus Preußen stammen, was für Bayern nur schwer zu verkraften sein dürfte.

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Clemens Pfitzer

Rechtsanwalt . Partner
Fachanwalt für:
Gewerblicher Rechtsschutz
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