KG Berlin:

Was bedeutet das TM-Symbol?

Marken werden vielfach mit dem ® Symbol versehen um nach außen hin zu zeigen, dass es sich um eine eingetragene Marke handelt. Wird das ® Symbol verwendet ohne, dass eine eingetragene Marke besteht ist dies wettbewerbswidrig. Doch was gilt in Bezug auf das TM-Symbol? Das Kammergericht hat sich hierzu geäußert.

Ein Unternehmen hatte ein TM-Symbol neben einem Kennzeichen verwendet, für das keine Marke eingetragen, aber bereits angemeldet war. Ein Wettbewerber sah hierin eine Irreführung und nahm das Unternehmen auf Unterlassung in Anspruch.

Entscheidung des Gerichts

Die Kammerrichter aus Berlin wiesen den Anspruch mit Beschluss vom 31.05.2013 – Az. 5 W 114/13 zurück.

Ein kleines hochgestelltes „TM“ sei im angloamerikanischen Rechtskreis das Symbol für „Unregistered Trademark“. In diesem Rechtskreis sei dies der Fachbegriff für eine (noch) nicht registrierte Warenmarke. Insoweit unterscheide sich das TM-Symbol gerade von dem ® Symbol  welches auch im angloamerikanischen Rechtskreis für eine eingetragene Marke verwendet werde.

Nach Auffassung der Berliner Richter verstehe auch der deutsche Verbraucher, dass TM-Symbol dahingehend, dass lediglich eine Markenanmeldung eingereicht, aber noch keine Eintragung erfolgt sei. Da dies im zu entscheidenden Fall auch zuträfe, liege keine Irreführung vor.

Auch falls der deutsche Verbraucher das TM-Symbol als Synonym zum ® Symbol verstehe, fehle es an einer Irreführung, denn die Angabe sei insoweit ja korrekt. Zwar könne auch eine objektiv richtige Angabe irreführend sein, allerdings fehle es hierzu an den erforderlichen Voraussetzungen.

Vorliegend werde ein sehr großer Teil der angesprochenen Verbraucher das TM-Symbol in seiner Bedeutung gar nicht verstehen und dies nicht näher zur Kenntnis nehmen.
Soweit den angesprochenen Verbrauchern das ® Symbol als Hinweis auf eine eingetragene Marke bekannt sei, würden sie das vorliegende TM-Symbol davon unterscheiden und gerade nicht von einer bereits eingetragenen Marke ausgehen.

Allenfalls ein sehr kleiner Teil werde hinter dem TM-Symbol eine eingetragene Marke in Deutschland vermuten, so dass vorliegend eine Irreführung trotz korrekter Angabe zu verneinen sei.

Fazit

Die vom Kammergericht zugrunde gelegte Verkehrsauffassung ist fraglich, denn in der täglichen Praxis kommt immer wieder die Frage, was denn der Unterschied zwischen „TM“ und ® sei, offensichtlich weil kein Unterschied erkannt wird. Ich würde sogar behaupten, dass dies selbst vielen Anwälten in Deutschland nicht bekannt ist und diese es eher als Synonym verwenden.

Auch das TM-Symbol als wahre Angabe zu bezeichnen ist nicht unproblematisch. Denn es handelt sich um ein Zeichen, welches in unserer Rechtsordnung im Grunde nicht existiert, da wir nur eingetragene Marken und nicht eingetragene Unternehmenskennzeichen kennen. Einen besonderen Status für eine angemeldete Marke vergleichbar mit dem TM-Symbol in USA gibt es hierzulande eigentlich nicht. Insofern sollte man hier auch nicht versuchen Rechtsgrundsätze aus anderen Rechtsordnungen zu übertragen.

Es bleibt daher abzuwarten, ob andere Gerichte der Auffassung der Berliner Richter folgen. In der Zwischenzeit sollte man mit der Verwendung des TM-Symbols eher vorsichtig sein.

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Clemens Pfitzer

Rechtsanwalt . Partner
Fachanwalt für:
Gewerblicher Rechtsschutz
IT-Recht
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