Zollbeschlagnahme

Täglich gelangt eine unüberschaubare Vielzahl gefälschter Waren über den Land-, Luft- oder Seeweg über die Grenzen in das Gebiet der Europäischen Union. Sowohl Produktpiraterie als auch Produktfälschungen haben vor dem Hintergrund der immer weiter fortschreitenden Globalisierung mittlerweile teils dramatische Dimensionen erreicht. Doch Rechteinhaber stehen diesen Entwicklungen nicht schutzlos gegenüber. Das Mittel der Zollbeschlagnahme stellt eine erwiesenermaßen effektive Möglichkeit dar, Produktfälschungen und Produktpiraterie entgegenzutreten.

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Produktfälschungen und Produktpiraterie haben nicht nur einen immensen wirtschaftlichen Schaden für die Originalhersteller zur Folge, sondern können auch für Konsumenten mitunter gefährlich werden, zum Beispiel im Hinblick auf gefälschte Medikamente. Der Gesetzgeber hat erkannt, dass es für die Originalhersteller oft sehr schwierig ist, die Hintermänner solcher Fälschungen auszumachen und stellt somit die Möglichkeit der Zollbeschlagnahme zur Verfügung.

Zollbeschlagnahme

Rechtsgrundlagen für eine Zollbeschlagnahme finden sich sowohl im europäischen als auch im deutschen Recht. Die EU-weite Zollbeschlagnahme bestimmt sich grundsätzlich nach der sog. VO (EG) Nr. 608/2013, also einer europäischen Verordnung, die von deutschen Normen lediglich ergänzt wird. Geschützt und zur Zollbeschlagnahme ermächtigt sind unter anderem Inhaber von Marken-, Geschmacksmuster- und Urheberrechte sowie Inhaber verwandter Schutzrechte und Patente.

Stark vereinfacht besteht eine Zollbeschlagnahme aus folgenden Teilschritten:

  • Antrag des Inhabers bestimmter Schutzrechte auf Tätigwerden der Zollbehörden in einem oder mehreren Mitgliedstaaten
  • Automatische Information der Zolldienststellen über den Inhalt des Antrags und Sensibilisierung der Zollbeamten
  • Verdächtige Waren werden bei Auffälligkeiten temporär sichergestellt und einer eingehenden Prüfung unterzogen.
  • Automatische Einleitung eines zollrechtlichen Verfahrens, welches bei Vorliegen der Voraussetzungen die zeitnahe und unmittelbare Vernichtung schutzrechtsverletzender Waren ermöglicht

Im Rahmen der Zollbeschlagnahme wird vor allem die Ein- bzw. Ausfuhr von Waren aus oder in die Europäische Union überwacht. Insofern sind Warenumschlagsplätze wie beispielsweise Flughäfen von besonderer Bedeutung. Das Verfahren der Zollbeschlagnahme eröffnet darüber hinaus auch die Möglichkeit,  auf Messen entsprechend rechtsverletzende Ware zu beschlagnahmen.

Wir beraten seit vielen Jahren Unternehmen bei allen rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit der Zollbeschlagnahme bzw. Grenzbeschlagnahme. Im Rahmen der Zollbeschlagnahme ist Expertise u.a. in den Bereichen Urheberrecht, DesignrechtGebrauchsmuster- und Patentrecht sowie im Markenrecht gefragt. Wir beraten mit unserem Team aus hochqualifizierten Rechts- und Fachanwälten Unternehmer in allen relevanten Fragestellungen zur Zollbeschlagnahme.

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Clemens Pfitzer

Rechtsanwalt . Partner
Fachanwalt für:
Gewerblicher Rechtsschutz
IT-Recht
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