OLG Hamm:

Angabe von Auslandsversandkosten erforderlich

Es hat sich längst herumgesprochen, dass der Warenabsatz über das Internet (Internet-Shops, eBay etc.) bzw. im Fernabsatz eine Unmenge von Informationspflichten mit sich bringt – dazu gehört auch die Angabe etwaiger Versandkosten. Oft wird dabei allerdings übersehen, dass dies auch beim Versand in das Ausland gilt, wie das OLG Hamm in seinem Urteil vom 12.03.2009 (4 U 225/08) festgestellt hat.

Wer also sein Liefergebiet nicht beschränkt, muss grundsätzlich für jeden Lieferort auf der Welt Versandkosten angeben, um nicht gegen die Preisangabenverordnung (PAngV) zu verstoßen. Da dies kaum praktikabel ist, empfiehlt es sich, im Rahmen der Bestellung eine Auswahlmöglichkeit anzubieten und diese sinnvoll zu beschränken. Dabei ist unbedingt darauf zu achten, dass die Versandkostenangaben im Rahmen des Online-Katalogs bzw. des Bestellvorgangs zutreffende Informationen zu den Versandkosten in jedes der möglichen Zielländer enthalten.

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Dr. Markus Wekwerth

Rechtsanwalt . Partner
Fachanwalt für:
Gewerblicher Rechtsschutz
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