Sind Sie ein Hersteller kosmetischer Produkte und möchten diese in der europäischen Union vertreiben? Vertreiben Sie kosmetische Produkte und möchten außerhalb der EU hergestellte Kosmetika erstmalig in die EU einführen und in den Verkehr bringen? Verkaufen Sie Kosmetika in einem Ladengeschäft oder im Internet über einen Online-Shop? Sind Sie unsicher, ob es sich bei Ihren Produkten um Kosmetika, Lebensmittel oder gar Arzneimittel handelt, und benötigen qualifizierten Rechtsrat bezüglich der Abgrenzung dieser Produkttypen, oder vertreiben Sie Kosmetika und haben Fragen zu der Kennzeichnungsverpflichtung Ihrer Produkte? Haben Sie vor, Ihre kosmetischen Produkte von einem Lohnhersteller produzieren zu lassen und möchten die Lohnherstellung auf eine solide vertragliche Grundlage stellen?
Die Herstellung und der Vertrieb von Kosmetika sind sowohl aus vertraglicher wie aus regulatorischer Sicht sehr komplex und bedürfen einer spezialisierten Rechtsberatung. Wie alle Themen im Bereich der Life-Sciences ist auch das Kosmetikrecht mittlerweile harmonisiert, d.h. es gelten europaweit dieselben gesetzlichen Regelungen. Die bestehenden Gesetze und Verordnungen regeln die erlaubte stoffliche Zusammensetzung der Kosmetika, die nötige Kennzeichnung der Produkte sowie deren Vertrieb und Bewerbung, bei der neben dem Kosmetikrecht auch das allgemeine Wettbewerbsrecht und im Einzelfall auch das Heilmittelwerberecht zu beachten sind.
Angebot
Wir nehmen für Sie die Qualifizierung Ihrer Produkte in der Abgenzung zu Lebensmitteln und Arzneimitteln vor und beraten Sie bezüglich der jeweiligen Kennzeichnungsverpflichtung der Kosmetika.
Wir beraten Sie ausführlich über die für Ihre Produkte anwendbaren Vorschriften und bewerten Ihre Möglichkeit, Ihre Kosmetika über Deutschland in die EU einzuführen. Dabei melden wir Ihre Kosmetika sowohl bei der zuständigen Landesbehörde in Deutschland als auch in der EU beim Cosmetic Products Notification Portal (CPNP) an.
Wir begleiten Sie in dem gesamten vertraglichen Prozess im Bereich der (Lohn-)Herstellung, wenn Sie als Kosmetikhersteller zumindest einen Teil der Ausgangsstoffe bei Dritten zukaufen und/oder Produkte im Rahmen von Lohnherstellungen produzieren lassen und daher eine Klärung der Verantwortlichkeiten und Haftungsfragen im Vorfeld der Produktion nötig ist.
Schließlich beraten und vertreten wir Sie bei allen wettbewerbsrechtlichen Fragen rund um den Vertrieb und die Bewerbung von Kosmetika.
Leistungsumfang
- Prüfung und Beurteilung der Voraussetzungen der Einfuhr kosmetischer Produkte in die EU
- Beratung im Hinblick auf die rechtlichen Möglichkeiten und die strategische Vorgehensweise im Bezug auf die Qualifizierung Ihrer Produkte
- Anmeldung der Kosmetika bei der jeweils zuständigen Landesbehörde
- EU-weite Registrierung Ihrer kosmetischen Produkte beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
- Erstellung und Gestaltung von Lohnherstellungsverträgen auf Deutsch und Englisch
- Beratung in allen wettbewerbsrechtlichen Fragen zum Vertrieb und der Bewerbung von Kosmetika
Kosten
Wir bieten Ihnen unsere Beratungsleistung in der Regel nach Zeitaufwand zu einem angemessenen Stundensatz an. Bei der Anmeldung von Kosmetika vereinbaren wir Pauschalen pro angemeldetem Produkt. Kostentransparenz und Kostensicherheit bilden dabei für uns die Basis einer erfolgreichen Zusammenarbeit. Gerne geben wir Ihnen vor der Beauftragung eine Einschätzung der voraussichtlichen Kosten.