Schönheits-OP gefällig?

Verlosungen im Radio sind nicht ungewöhnlich. Stofftiere, Smartphones und jetzt auch Schönheits-OPs?  Der Kreativität der Radiosender ist scheinbar keine Grenze gesetzt, oder etwa doch?

Schönheits-OP
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RTL Radio Center Berlin hat im Rahmen der Aktion „Arno zahlt Deine Schönheits-OP!“ Schönheitsoperationen verlost. Dabei wurden Zuhörerinnen aufgefordert, ihre Bewerbung „vertraulich und mit Foto Deiner Problemzone“ an einen namentlich benannten Arzt zu senden. Wurde dann der Name der Bewerberin zu einem bestimmten Zeitpunkt in der Radiosendung genannt, so wollte der Sender die Schönheits-OP bezahlen.

Die Wettbewerbszentrale sah darin einen Verstoß gegen das Heilmittelwerbegesetz und beanstandete die Verlosung (Pressemitteilung vom 24.02.2017). Bereits zuvor hatte die Wettbewerbszentrale die Verlosung von Brustoperationen gestoppt (Pressemitteilung vom 16.01.2017).

Gesetzliche Regelung bei Werbung mit Schönheits-OP

Grenzen der Werbung im Bereich des Heilwesens sind im Heilmittelwerbegesetz (HWG) geregelt. So darf außerhalb von Fachkreisen u.a. auch nicht mit Verlosungen für Verfahren und Behandlungen geworben werden. Nach Auffassung der Wettbewerbszentrale sind auch Schönheitsoperationen von dieser Regelung erfasst.

Dass Werbung für Schönheits-OPs mit Vorher-Nachher-Fotos untersagt ist, hat bereits das OLG Koblenz bestätigt (wir berichteten). Nachdem die Wettbewerbszentrale nunmehr auch mehrere Verlosungen von Schönheitsoperationen mit Erfolg beanstandet hat, ist davon auszugehen, dass diese ebenfalls gegen das Heilmittelwerberecht verstoßen und damit auch wettbewerbswidrig sind.

Fazit

Bei Verlosungen von Schönheits-OPs ist also Vorsicht geboten. Neben einem Verstoß gegen das Heilmittelwerberecht ist eine entsprechende Werbung zudem auch wettbewerbswidrig und kann von Wettbewerbern beanstandet werden.

 

 

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Helene Klassen-Rock

Rechtsanwältin . Senior Associate
Fachanwalt für:
Gewerblicher Rechtsschutz
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