Anmeldung Kosmetika bei EU Import

Stellen Sie kosmetische Produkte wie Make-up, Cremes, Lippenstifte, Massageöle in den USA, Südamerika, Afrika, Asien oder Australien her und möchten diese erstmalig in die Europäische Union einführen und vertreiben? Vertreiben Sie kosmetische Produkte und möchten außerhalb der EU hergestellte Kosmetika erstmalig in die EU einführen? Vor der ersten Einfuhr des kosmetischen Produktes in die EU muss die Kosmetikfirma oder der für die Einfuhr der Kosmetika verantwortliche Importeur eine Reihe von  bürokratischen Schritten vornehmen. Insbesondere setzt der Vertrieb der Produkte die Anmeldung dieser bei der zuständigen Landesbehörde des Einfuhrhafens und die Anmeldung bei der sog. Giftzentrale voraus.

Angebot

Wir beraten Sie ausführlich über die auf europäischem Recht beruhenden gesetzlichen Voraussetzungen für die Anmeldung kosmetischer Produkte in der EU auf der Basis der Kosmetik-Verordnung. Wir melden Ihre Kosmetika bei den jeweils zuständigen Landesbehörden an, die Angaben über die einzelnen Produkte verlangt und der mitgeteilt werden muss, bei welchen Häfen Ihre Waren in die EU eingeführt werden sollen.

Daneben nehmen wir EU-weit für Sie die Registrierung der einzelnen Kosmetika beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit vor, das die anzugebenden Rezepturen an die deutsche – und seit dem Jahre 2013 auch EU-weite – Giftzentrale weitergibt.

Leistungsumfang

  • Prüfung und Beurteilung der Voraussetzungen der Einfuhr kosmetischer Produkte in die EU
  • Beratung im Hinblick auf die rechtlichen Möglichkeiten und die strategische Vorgehensweise
  • Anmeldung der Kosmetika bei der jeweils zuständigen Landesbehörde
  • EU-weite Registrierung Ihrer kosmetischen Produkte beim Cosmetic Products Notification Portal (CPNP)

Kosten

Wir bieten Ihnen unsere Beratungsleistung in der Regel nach Zeitaufwand zu einem angemessenen Stundensatz an. Bei der Anmeldung von Kosmetika vereinbaren wir Pauschalen pro angemeldetem Produkt. Kostentransparenz und Kostensicherheit bilden dabei für uns die Basis einer erfolgreichen Zusammenarbeit. Gerne geben wir Ihnen vor der Beauftragung eine Einschätzung der voraussichtlichen Kosten.

Artikel als PDF speichern

Christopher A. Wolf, MBA

Rechtsanwalt . Partner
Fachanwalt für:
Gewerblicher Rechtsschutz
Urheber- und Medienrecht
+49 711 41019073