OLG Celle:

Ach Du Dickes Ei (von salmonellenfreien Hühnern)

Immer wieder finden sich in der Werbung Aussagen mit denen Unternehmen ihre Produkte gegenüber der Konkurrenz besonders hervorheben wollen. Ein Anbieter von Bio-Eiern warb mit der Aussage „Eier von nachweislich salmonellenfreien Hühnern“ bis das Oberlandesgericht Celle ihn nun in die Schranken wies.

Eier von salmonellenfreien Hühnern - Wettbewerbsrecht irreführend Rechtsanwalt
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Ein Anbieter vertrieb Bio-Eier aus Dänemark in Deutschland. Auf dem Eierkarton fand sich ein Aufkleber mit der Angabe:

„Eier von nachweislich salmonellenfreien Hühnern“.

Hintergrund ist, dass in Dänemark seit 2013 die Legehennen-Herden alle zwei Wochen auf Salmonellen getestet werden. Wegen dieses staatlichen Kontrollprogramms nimmt Dänemark – neben Schweden und Finnland – in der EU eine Sonderstellung in Bezug auf die Bekämpfung von Salmonellen bei Tieren und tierischen Produkten ein.

Ein Wettbewerbsverband beanstandete die Angabe „Eier von nachweislich salmonellenfreien Hühnern“ bei den Bio- und Freilandeiern sei unlauter, weil sie gegen das lebensmittelrechtliche und das allgemeine Irreführungsverbot verstoße. Der angesprochene Verkehr gehe aufgrund der Aussage davon aus, dass die beworbenen Eier tatsächlich salmonellenfrei seien. Auch wenn die Hühner alle zwei Wochen kontrolliert würden, bedeute dies nicht, dass man die Salmonellenfreiheit gewährleisten könne. Die Inkubationszeit für Salmonellen betrage nur 6 bis 27 Stunden, selten länger.

Entscheidung zu Eiern von salmonellenfreien Hühnern

Das OLG Celle (Urteil vom 11.11.2021 – Az. 13 U 84/20) bestätigte im Wesentlichen die Vorinstanz, die dem Anbieter der Eier von salmonellenfreien Hühnern diese Aussage bereits untersagt hatte.

Die angesprochenen Verbraucher gingen aufgrund der Werbung davon aus, dass die so beworbenen Eier, von Hühnern stammen, deren Salmonellenfreiheit zum Zeitpunkt des Eierlegens oder aber jedenfalls vor dem Inverkehrbringen der Eier jeweils durch einen entsprechenden Test nachgewiesen sei. Dies ergebe sich aus dem Wortlaut und der Tatsache, dass die Etiketten mit der Angabe auch die konkrete Packstelle mit dem jeweiligen Packdatum und einem Barcode auswiesen.

Daher habe der Verkehr die Vorstellung, dass diejenigen Hühner, die die in dem Karton befindlichen Eier gelegt haben, nachweislich salmonellenfrei sind. Für den Verbraucher bestünden keine Anhaltspunkte dafür, dass es sich tatsächlich nur um lediglich zweiwöchentliche Salmonellentests handelt, bei der auch nicht die einzelnen Hühner, sondern Ausscheidungen aus der Herde getestet werden.

Damit eine solche Aussage zulässig sei, müsse man im Grunde jedes Huhn jeden Tag auf Salmonellenfreiheit testen.

Fazit

Die Werbung mit Eiern von salmonellenfreien Hühnern zeigt wieder einmal deutlich, dass wettbewerbsrechtlich bei der Werbung auf genaue Sprache zu achten ist. Hätte man die Werbung darauf beschränkt, Art und Umfang der Salmonellentests wahrheitsgetreu abzubilden, wäre die Werbung wohl nicht irreführend gewesen.

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Clemens Pfitzer

Rechtsanwalt . Partner
Fachanwalt für:
Gewerblicher Rechtsschutz
IT-Recht
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