Jameda geht gegen Fake-Bewertungen vor

Jameda mahnt aktuell Ärzte wegen angeblicher gefälschter Bewertungen ab. In dem Zusammenhang löscht Jameda nicht nur die angeblichen Fake-Bewertungen sondern auch weitere positive Meldungen und stellt den betroffenen Arzt mit Warnhinweisen an den Pranger.

Jameda ist wohl eines der bekanntesten Ärztebewertungsportale in Deutschland. Viele Patienten informieren sich auf der Suche nach einem Arzt auf Jameda. Dabei spielen die auf dem jeweiligen Profil befindlichen Bewertungen für viele Suchende eine wichtige Bedeutung. Auch erhält jeder Arzt durch die Bewertungen Noten die wohl auch eine Auswirkung auf die Rangfolge des betreffenden Arztes bei einer Suche auf Jameda haben können.

Jameda mahnt die Ärzte wegen Fake-Bewertungen ab

Jameda Fake-BewertungenWährend normalerweise eher Ärzte wegen unliebsamer oder falscher Bewertungen gegen Jameda vorgehen, geht aktuell Jameda gegen Ärzte auf Jameda vor. Der Vorwurf lautet, dass diese sich gefälschte Bewertungen gekauft hätten. Nun ist es verständlich, dass Jameda sich gegen Fake-Bewertungen wehrt. Die Art und Weise des Vorgehens überrascht aber und schießt weit über das Ziel hinaus.

Fake-Bewertungen können wettbewerbswidrig sein und jeder der sich im Internet bewerten lässt tut gut daran, keine Bewertungen zu kaufen oder gefälschte Bewertungen selbst oder durch Dritte zu verfassen. Allerdings stellt sich die Frage, wann eine Fake-Bewertung vorliegt und wann nicht. Jedenfalls in den Abmahnungen bei Jameda bleibt dies bislang unklar.

Jameda geht zu weit

Würde Jameda sich nun darauf beschränken die aus Sicht von Jameda gefälschten Bewertungen zu entfernen, wäre dies jedenfalls bei tatsächlich gefälschten Bewertungen aus unserer Sicht in Ordnung. Allerdings belässt es Jameda nicht dabei.

Vielemrh löscht Jameda alle positiven Bewertungen in dem Zeitraum in dem es zu angeblichen Fake-Bewertungen kam. Dies umfasst also Bewertungen die Jameda selbst nicht für gefälscht hält. Die negativen Bewertungen im selben Zeitraum werden aber beibehalten. Dadurch unterdrückt Jameda echte Bewertungen zu Gunsten des jeweiligen Arztes und verschlechtert des Gesamtnote, Bewertungsprofil und damit auch das Ranking auf der Jameda Seite zu Lasten des betroffenen Arztes.

Darüber hinaus versieht Jameda das Profil des Arztes mit einem Warnzeichen und dem dahinter liegenden Text

„Bei den Bewertungen auf diesem Arztprofil haben wir Auffälligkeiten festgestellt, die uns veranlassen, an der Authentizität einzelner Bewertungen zu zweifeln.
Wir haben deshalb … Bewertungen auf diesem Profil entfernt. Damit Sie sich ein Bild von der Glaubwürdigkeit der Bewertungen eines Arztprofiles machen können, kennzeichnen wir solche Profile, bei denen Verdachtsfälle auf Manipulation in Form von gekauften oder in unlauterer Weise beeinflussten Bewertungen aufgetreten sind.“

Damit wird die Glaubwürdigkeit des Profils und der darin enthaltenen Bewertungen insgesamt untergraben und dem betroffenen Arzt unterstellt, manipuliert zu haben und zwar alleine aufgrund eines Verdachts von Jameda. Diese Ärzte müssen also damit rechnen, dass potentielle Patienten das Vertrauen in den Arzt verlieren und diese als unglaubwürdig oder gar als Schummler wahrnehmen und sich deshalb für die Konkurrenz entscheiden. Dies kann für Ärzte aufgrund der Bedeutung von Jameda ernsthafte wirtschaftliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Scheinbar will Jameda nicht nur gegen Fake-Bewertungen vorgehen sondern betroffene Ärzte auch zu Abschreckungszwecken öffentlich abstrafen. Aus unserer Sicht verhält sich Jameda dabei selbst rechtswidrig und zwar auch dann, wenn der Arzt tatsächlich Fake-Bewertungen gekauft oder veranlasst hätte.

Update: 03.01.2019

Wir haben mittlerweile für betroffene Ärzte zwei einstweilige Verfügungen am Landgericht Stuttgart (Az. 11 O 372/18 und 11 O 398/18) erwirkt, in denen Jameda verpflichtet wird, die Warnhinweise zu entfernen und gelöschte Bewertungen, die nicht nachweislich oder offensichtlich gefälscht sind, wieder zu veröffentlichen.

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Clemens Pfitzer

Rechtsanwalt . Partner
Fachanwalt für:
Gewerblicher Rechtsschutz
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