Abwehr Abmahnung Persönlichkeitsrecht

Sind Sie ein Verlag, betreiben eine Internetseite, einen Blog, sind Teil eines anderen Presseorgans oder haben sich zur Veröffentlichung Ihrer Aussagen eines solchen bedient? Sehen Sie sich Ansprüchen auf Unterlassung, Widerruf, Gegendarstellung, Schadensersatz und/oder Schmerzensgeld durch die Abmahnung einer möglicherweise durch ihre Berichterstattung in ihrem Allgemeinen Persönlichkeitsrecht verletzten natürlichen oder juristischen Person ausgesetzt? Wurde bereits im Wege der Einstweiligen Verfügung ein gerichtliches Verbot ausgesprochen? Bevor Sie entsprechenden Forderungen nachkommen, sollten Sie sich von einem erfahrenen (Fach-)Anwalt beraten und vertreten lassen. Denn nicht jede Abmahnung ist berechtigt, und auch bei berechtigten Abmahnungen gehen die geltend gemachten Forderungen in vielen Fällen über die gesetzlich tatsächlich bestehenden Ansprüche hinaus.

Angebot

Wir prüfen für Sie die Rechtslage, insbesondere bezüglich der geltend gemachten Ansprüche auf Widerruf, Gegendarstellung, Schadensersatz und Schmerzensgeld. Insbesondere grenzen wir die von Ihnen oder in einem von Ihnen betriebenen Medium veröffentlichten Aussagen bezüglich des Vorliegens von Tatsachenbehauptungen und Meinungsäußerungen ab und schätzen die Erfolgsaussichten einer Verteidigung gegen die geltend gemachten Ansprüche ein. Wir prüfen, ob die von dem Inhaber des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts geforderte Unterlassungserklärung dem zu unterlassenden Handeln entspricht und ob die geltend gemachten Schadensersatzforderungen, insbesondere der Höhe nach, bestehen.

In Kenntnis der in diesem Bereich regelmäßig bestehenden Dringlichkeit, entwickeln wir für Sie die bestmögliche Verteidigungsstrategie, um die Rechtsangelegenheit einer schnellen und effektiven Klärung zuzuführen und – soweit möglich – entstandene Kosten von der Gegenseite ersetzt zu bekommen.

Die rechtssichere Bewertung und Abwägung von Verletzungen des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts im Spannungsverhältnis der Presse- und Meinungsfreiheit und des unbedingten Grundrechts der persönlichen Freiheit eines jeden Menschen erfordert neben einer rechtlichen Spezialisierung die Kenntnis einer Fülle von Entscheidungen. Wir vertreten Sie in persönlichkeitsrechtlichen Auseinandersetzungen im Abmahnverfahren sowie bundesweit in gerichtlichen Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes oder im regulären Klageverfahren. Profitieren Sie von der langjährigen Erfahrung unserer Rechts- und Fachanwälte in unzähligen gerichtlichen wie außergerichtlichen Auseinandersetzungen.

Leistungsumfang

  • Beratung im Hinblick auf die rechtlichen Möglichkeiten und die strategische Vorgehensweise bei der Abwehr der geltend gemachten Ansprüche
  • außergerichtliche Vertretung im Abmahnverfahren
  • Prüfung und Beurteilung der Sach- und Rechtslage
  • (Um-)Formulierung von Widerrufen und Gegendarstellungen
  • Vertretung vor allen in Deutschland zuständigen Land- und Oberlandesgerichten sowohl im einstweiligen Verfügungsverfahren als auch im regulären Klageverfahren

Kosten

Wir bieten Ihnen unsere Leistung in der Regel nach Zeitaufwand zu einem angemessenen Stundensatz oder nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) an. Kostentransparenz und Kostensicherheit bilden dabei für uns die Basis einer erfolgreichen Zusammenarbeit. Gerne geben wir Ihnen vor der Beauftragung eine Einschätzung der voraussichtlichen Kosten und des Kostenrisikos.

Artikel als PDF speichern

Christopher A. Wolf, MBA

Rechtsanwalt . Partner
Fachanwalt für:
Gewerblicher Rechtsschutz
Urheber- und Medienrecht
+49 711 41019073

Dr. Markus Wekwerth

Rechtsanwalt
Fachanwalt für:
Gewerblicher Rechtsschutz
+49 711 41019074

Clemens Pfitzer

Rechtsanwalt . Partner
Fachanwalt für:
Gewerblicher Rechtsschutz
IT-Recht
+49 711 41019072