OLG Karlsruhe:

AFD = Betrüger, Rechtsbrecher, Lügner, Halunke oder Gauner?

Jemanden öffentlich als Betrüger, Rechtsbrecher, Lügner, Halunke oder Gauner zu bezeichnen, dürfte ohne stichhaltige Gründe regelmäßig rechtlichen Ärger nach sich ziehen. Aber gilt bei Politikern etwas anderes? Das Oberlandesgericht Karlsruhe meint ja.

YXs40g15Grabenkämpfe in der Partei Alternative für Deutschland (AfD) sind derzeit immer wieder Gegenstand der Berichterstattung. Offensichtlich werden diese Streitigkeiten mitunter auch vor Gericht ausgetragen.

So hatte ein mittlerweile ehemaliges Parteimitglied der AfD sich in einer E-Mail an andere Parteimitglieder kritisch darüber geäußert, wie der baden-württembergischen Landesvorsitzende Bernd Kölmel auf den 3. Listenplatz der AfD bei der Europawahl gewählt wurde. Auch wurde von ihm beanstandet, dass die Durchführung des Gründungsparteitags fehlerhaft sei.Weiter bezeichnete er in der E-Mail den Landesvorsitzenden Bernd Kölmel als Betrüger, Rechtsbrecher, Lügner, Halunke oder Gauner.

Dieser wollte sich das verständlicherweise nicht gefallen lassen.

Entscheidung des Gerichts

Nachdem das LG Baden-Baden das Ex-Parteimitglied wegen unzulässiger Schmähkritik noch verurteilt hatte, hob das OLG Karlsruhe (Urteil vom 14.01.2015 – Az. 6 U 156/14) diese Entscheidung auf und wies die Klage von Herrn Kölmel ab (siehe Pressemitteilung).

Die Oberlandesrichter sind der Auffassung, dass die angegriffenen Aussagen im Zusammenhang mit der Kritik an den parteiinternen Vorgängen zu sehen und als bewertende Stellungnahme einzuordnen seien. Bei der Interessenabwägung der Parteien sei von der Zulässigkeit der beanstandeten Äußerungen auszugehen, da sonst die Meinungsfreiheit, die Voraussetzung für einen freien und offenen politischen Prozess sei, in ihrem Kern betroffen wäre.

Fazit

Das OLG Karlsruhe lässt im politischen Meinungskampf einen weiten Spielraum zu. Ob man bei aller Kritik zu solchen Aussagen greifen muss, überzeugt nicht unbedingt, aber die Richter wollten wohl den politischen Meinungskampf auch mit deftigen Worten nicht beeinflussen. Bei einem Normalbürger wäre die Sache wohl anders ausgegangen. Als Politiker muss man sich wohl mehr gefallen lassen. Es bleibt dann nur noch sich ein dickeres Fell zuzulegen.

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Clemens Pfitzer

Rechtsanwalt . Partner
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Gewerblicher Rechtsschutz
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