OLG Frankfurt a. Main:

Zustellen in Farbe

Die Vollziehung einstweiliger Verfügungen insbesondere im Urheberrecht, aber auch in verwandten Rechtsgebieten wie dem Wettbewerbs- oder Markenrecht kann im Detail tückisch sein. Immer wieder gehen eigentlich gewonnene Verfahren im Verfügungsverfahren aufgrund fehlerhafter Zustellung trotzdem verloren. Ein weiteres Beispiel hierfür liefert das Oberlandesgericht Frankfurt a. Main.

Robert Neumann / Shutterstock.com
Robert Neumann / Shutterstock.com

Jemand erwirkte eine einstweilige Verfügung gegen einen Rechtsverletzer, weil dieser urheberrechtswidrig Lichtbilder verwendet hatte. In der vom LG Frankfurt a. Main zu Gunsten des Antragstellers erlassenen einstweiligen Verfügung waren die zu unterlassenden Bilder farblich abgebildet.

Zugestellt wurde diese einstweilige Verfügung an den Gegner jedoch mit schwarz-weißen statt mit farbigen Abbildungen.

Daraufhin rügte der Gegner die Vollziehung der einstweiligen Verfügung, denn eine einstweilige Verfügung muss binnen eines Monats ordnungsgemäß zugestellt sein. Da die Abbildungen ihm nur in schwarz-weiß und nicht in Farbe zugestellt worden seien, sei die erfolgte Zustellung nicht ordnungsgemäß.

Entscheidung des Gerichts

Das OLG Frankfurt a. Main (Beschluss vom 02.04.2014 – Az. 11 W 10/14) gab dem Gegner recht und entschied gegen den Antragsteller.

Eine einstweilige Verfügung ist in der Form zuzustellen, wie sie erlassen wurde und muss diese vollständig und richtig wiedergeben. Weicht das zugestellte Schriftstück von der gerichtlichen Entscheidung ab, weil wie hier die Abbildungen nur in Schwarz-Weiß und nicht wie im Original in Farbe zugestellt wurden, ist zu prüfen ob es sich um einen unbedenklichen Fehler oder einen Mangel der Zustellung handelt.

Da es vorliegend um unter anderem in der Farbigkeit bearbeitete Lichtbilder ging, war eine Zustellung nur in Schwarz-Weiß nicht ausreichend, so die Frankfurter Oberlandesrichter.

Fazit

Bei Zustellungen von einstweiligen Verfügungen ist größte Vorsicht geboten, da hier der Teufel häufig im Detail steckt. Aufgrund der strengen formalen Anforderungen kann da leicht etwas schiefgehen, wenn man nicht mit größter Sorgfalt arbeitet. Die Entscheidung zeigt außerdem abermals, dass auch inhaltlich berechtigte einstweilige Verfügungen erfolgreich abgewehrt werden können, so dass sich eine sorgfältige Prüfung in jedem Fall lohnt.

 

 

 

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Clemens Pfitzer

Rechtsanwalt . Partner
Fachanwalt für:
Gewerblicher Rechtsschutz
IT-Recht
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