Abwehr Abmahnung Urheberpersönlichkeitsrecht

Haben Sie eine Abmahnung wegen eines angeblichen Verstoßes gegen das Urheberpersönlichkeitsrecht erhalten? Sollen Sie die Nennungsverpflichtung eines Urhebers verletzt haben? Verlangt man von Ihnen die Nutzung eines von Ihnen bearbeiteten Werkes wegen der Entstellung des Ausgangswerkes zu unterlassen? Fordert der Urheber die Abgabe einer Unterlassungserklärung, die Bezahlung von Schmerzensgeld, eines Lizenzschadensersatzes und den Ersatz der durch die Abmahnung entstandenen Abmahnkosten? Fordert der Urheber die Vernichtung, den Rückruf oder die Überlassung Ihres Werkes?

Bevor Sie entsprechenden Forderungen nachkommen, sollten Sie sich von einem erfahrenen Rechtsanwalt beraten und vertreten lassen. Denn nicht jede Abmahnung ist berechtigt, und auch bei berechtigten Abmahnungen gehen die geltend gemachten Forderungen in vielen Fällen über die tatsächlich bestehenden Ansprüche hinaus.

Angebot

Wir prüfen für Sie die Rechtslage und schätzen für Sie ein, ob die behauptete Verletzung des Urheberpersönlichkeitsrechts besteht, ob der Urheber auf seine Nennung verzichtet hat, diese wegen einer bestehenden Branchenübung unnötig ist oder er die Bearbeitung seines Werkes ertragen muss. Dabei prüfen wir, ob die vom Urheber geforderte Unterlassungserklärung dem zu unterlassenden Handeln entspricht und ob die geltend gemachten Schadensersatzforderungen, insbesondere der Höhe nach, bestehen.

Ist die Abmahnung berechtigt, kann das Risiko der Geltendmachung von Folgeansprüchen, insbesondere von Vertragsstrafen, durch eine geschickt formulierte Unterlassungserklärung minimiert oder sogar ganz ausgeschaltet werden.

Ist die Abmahnung unberechtigt, gilt es, diese möglichst schnell und effizient abzuwehren und – soweit möglich – entstandene Kosten von der Gegenseite ersetzt zu verlangen. Auch dem Grunde nach berechtigte Abmahnungen können unwirksam sein, wenn die formalen Anforderungen nicht beachtet wurden.

Die Abwehr unberechtigter Ansprüche Dritter und die bundesweite Vertretung gegen Abmahnungen, bei einstweiligen Verfügungen und in Hauptsacheverfahren gehört durch die jahrelange praktische Erfahrung und die fachliche Spezialisierung unserer Rechts- und Fachanwälte zu den besonderen Stärken unserer Kanzlei.

Leistungsumfang

  • Prüfung und Beurteilung der Sach- und Rechtslage
  • Prüfung von Lizenzverträgen
  • Beratung im Hinblick auf die rechtlichen Möglichkeiten und die strategische Vorgehensweise
  • außergerichtliche Vertretung im Abmahnverfahren
  • Vertretung vor allen in Deutschland zuständigen Landes- und Oberlandesgerichten sowohl im einstweiligen Verfügungs- verfahren als auch im regulären Klageverfahren

Kosten

Wir bieten Ihnen unsere Leistung in der Regel nach Zeitaufwand zu einem angemessenen Stundensatz oder nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) an. Kostentransparenz und Kostensicherheit bilden dabei für uns die Basis einer erfolgreichen Zusammenarbeit. Gerne geben wir Ihnen vor der Beauftragung eine Einschätzung der voraussichtlichen Kosten und des Kostenrisikos.

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Dr. Markus Wekwerth

Rechtsanwalt . Partner
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Gewerblicher Rechtsschutz
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Clemens Pfitzer

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