OLG München:

Früher war mehr Lametta – Jetzt auch als Shirt

Der geschmückte Christbaum ist einer jahrhundertealte Weihnachtstradition. Nicht nur in der guten Stube der Familie Hoppenstedt wird der Baum jedes Jahr aufs Neue liebevoll geschmückt.  Bunte Kugeln, Kerzen und…  Lametta?

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Opa Hoppenstedt in Loriots Weihnachtssketch bringt es auf den Punkt: „Früher war mehr Lametta!“ Und das gilt längst nicht mehr nur für den Weihnachtsbaum. Früher war alles besser. Das wird jeder Opa an Weihnachten immer wieder bestätigen können.

Der Satz macht sich – nicht nur an Weihnachten – super auf einem T-Shirt, dachte sich ein Hersteller. Loriot’s Erbinnen zeigten sich diesbezüglich aber weniger humorvoll und verklagten den Hersteller. Sie waren der Meinung, der Spruch „Früher war mehr Lametta“ habe eine eigene Werkqualität und sei daher urheberrechtlich geschützt. Die Gerichte sahen das aber anders.

Kein Urheberrechtsschutz für „Früher war mehr Lametta“

Mit Beschluss vom 14.08.2019 – 6 W 927/19 hatte das OLG München die Entscheidung der Vorinstanz bestätigt.

Nach Auffassung der Gerichte sei der Satz für sich genommen – auch unter Zugrundelegung des Maßstabs der sog. „kleinen Münze“ – mangels Originalität nicht als Sprachwerk im Sinne des Urheberrechts zu qualifizieren. Seine Besonderheit und Originalität habe er erst durch Einbettung in den Sketch und die Situationskomik erhalten. Ohne Berücksichtigung dieses Umstands und der Tatsache, dass der Satz von Loriot stamme, handele es sich eher um einen belanglosen Satz, der entweder schlicht zum Ausdruck bringt, dass früher mehr Lametta benutzt wurde oder, dass früher mehr Schmuck, Glanz, festliche Stimmung oder Ähnliches war.

Fazit

Loriots „Weihnachten bei Hoppenstedts“ hat Kultstatus. Darüber sind sich offensichtlich auch die Gerichte einig.  Opa Hoppenstedts Spruch hilft das aber nicht. Deshalb darf ihn jeder auf T-Shirts und Tassen drucken und jedenfalls sprichwörtlich für  „mehr Lametta“ sorgen.

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Helene Klassen-Rock

Rechtsanwältin . Senior Associate
Fachanwalt für:
Gewerblicher Rechtsschutz
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