Aus für die „Kriminelle aus Schwetzingen“?

Das Oberlandesgericht Karlsruhe hatte zu entscheiden, ob der bekannte Wettermoderator Jörg Kachelmann seine Ex-Freundin Claudia D. weiterhin die „Kriminelle aus Schwetzingen“ nennen darf oder ob dies gegen die allgemeinen Persönlichkeitsrechte seiner früheren Lebensgefährtin verstößt und er dies deshalb zu unterlassen hat.

Girl umbrellaClaudia D. hatte im Jahre 2010 den Wettermann wegen schwerer Vergewaltigung angezeigt. Der Moderator wurde dann auch festgenommen und verbrachte mehrere Monate in Untersuchungshaft.

Das Strafverfahren, in dem Herr Kachelmann letztendlich freigesprochen wurde, erregte ein sehr hohes Medieninteresse, bei dem beide Parteien sich mehrfach zu Wort gemeldet haben. Beide Seiten blieben trotz des Freispruchs bei ihren Versionen der Wahrheit, so dass der Wettermoderator seine Ex-Freundin mehrfach als eine „Kriminelle“ bzw. die „Kriminelle aus Schwetzingen“ bezeichnete.

Gegen diese Aussage ging die Ex-Partnerin vor und verlangte vom Wettermann Unterlassung dieser Äußerungen. Das Landgericht  Karlsruhe untersagte Herrn Kachelmann dann auch, seine Ex als „Kriminelle“ zu bezeichnen. Dagegen wehrte sich der Wettermoderator nun mit einer Berufung vor dem OLG.

 Entscheidung des Gerichts

Mit Urteil vom 22.10.2014 – Az. 6 U 152/13 (Pressemitteilung)- entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe, dass Jörg Kachelmann seine frühere Lebensgefährtin nicht als „Kriminelle (aus Schwetzingen)“ bezeichnen darf.

Nach Auffassung des OLG handelte es sich vorliegend um komplexe Äußerungen, in denen Herr Kachelmann einerseits die Unrichtigkeit des von seiner Ex-Partnerin gegen ihn erhobenen Vorwurfs bekräftigt und damit eine Tatsachenbehauptung aufstellt, andererseits eine stark abwertende Beurteilung seiner Ex zum Ausdruck bringt.

Die Frage der Rechtmäßigkeit des mit der Bezeichnung als „Kriminelle“ einhergehenden Eingriffs in das allgemeine Persönlichkeitsrecht beurteile sich anhand einer Abwägung der jeweiligen grundrechtlich geschützten Positionen unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls. In der vorliegenden Konstellation hält es der Senat nicht für gerechtfertigt, dass der Wettermann seine Ex-Freundin als „Kriminelle (aus Schwetzingen)“ bezeichnet und sie damit persönlich herabwürdigt. Schließlich müsse auch zugunsten von Claudia D. die Unschuldsvermutung gelten.

Herrn Kachelmann stehe es aber natürlich frei, in öffentlichen Aussagen den gegen ihn erhobenen Tatvorwurf der Vergewaltigung als unzutreffend zu bezeichnen.

Fazit

Das OLG nimmt mit dieser Entscheidung die Ex-Freundin des Wettermoderators in Schutz und verurteilte Jörg Kachelmann dazu, die beleidigenden Aussagen zu unterlassen. Dies begründet das Gericht damit, dass auch gegenüber Claudia D. die Unschuldsvermutung gelten müsse, sie also nicht ohne Verurteilung als Kriminelle bezeichnet werden dürfe. Wäre die Ex-Partnerin des Moderators vorher in einem Strafverfahren rechtskräftig  verurteilt worden, hätte die in solchen Fällen immer vorzunehmende Abwägung des OLG wahrscheinlich zugunsten des Wettermoderators ausgeschlagen.

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Christopher A. Wolf, MBA

Rechtsanwalt . Partner
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