Beratung Kunstrecht

Sie sind Inhaber einer Galerie, Betreiber eines Museums, eines Auktionshauses oder Kunsthändler und benötigen rechtliche Beratung bei der Akquisition oder dem Verkauf von Kunstwerken und -gegenständen? Oder Sie sind Sammler und suchen anwaltlichen Rat im Zusammenhang mit dem Erwerb von Kunst? Oder Sie sind Künstler und wollen Ihre rechtlichen Interessen gegenüber Dritten wahren oder durchsetzen?

Angebot

Der Kunsthandel ist geprägt von vielfältigen juristischen Fragestellungen. So gilt es z.B. für Galerien und Museen mit dem Künstler oder dem Leihgeber eines Kunstgegenstandes die Modalitäten der Ausstellung, Haftungsfragen und die Einräumung von Nutzungsrechten zu klären. Aber auch Auktionshäuser, Kunsthändler und Sammler sehen sich beim Ankauf und Verkauf von Kunst oftmals vielfältigen rechtlichen Problemen gegenüber. Für die Künstler selbst können neben Fragen des Verkaufs oder einer anderen geplanten oder bereits erfolgten Rechtsübertragung (wie z.B. durch Schenkung, Tausch oder Leihe) auch rechtliche Themen aus anderen Bereichen des Kunstrechts, Kunstverlags, der staatlichen oder privaten Kunstförderung oder im Rahmen der Realisierung öffentlicher oder privater Kunstprojekte von Bedeutung sein.

Wir übernehmen für Sie daher die Prüfung der Sach- und Rechtslage, beraten und vertreten sie in Hinblick auf Fragestellungen des Kunstrechts und entwerfen und gestalten für Sie rechtssichere Verträge.

Unsere Tätigkeit erstreckt sich auch auf die Verfolgung von Vertragsverstößen, Verletzungen des Urheberrechts oder sonstiger Rechte des Geistigen Eigentums im Wege der Abmahnung, im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes oder auf dem Klageweg, welche durch die jahrelange praktische Erfahrung und die fachliche Spezialisierung der verantwortlichen Rechts- und Fachanwälte zu den besonderen Stärken unserer Kanzlei gehört.

Leistungsumfang

  • Beratung im Kunstrecht im Zusammenhang mit Rechteerwerb und –vergabe
  • Erstellung und Prüfung von Verträgen wie Galerie- und Ausstellungsverträge, Kunstverkaufsverträge
  • Beratung hinsichtlich von Vergütung und Erlösen
  • Beratung und Vertretung im Bereich Kunstverlagsrecht, Kunstförderung und bei der Realisierung von Projekten
  • Beratung und Vertretung im Künstlersozialversicherungsrecht
  • Beratung und Vertretung im Zusammenhang mit Verwertungsgesellschaften
  • Prüfung und Beurteilung der Sach- und Rechtslage
  • Vertretung vor allen in Deutschland zuständigen Gerichten sowohl im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes und im Klageverfahren

Kosten

Wir bieten Ihnen diese Dienstleistung in der Regel nach Zeitaufwand zu einem angemessenen Stundensatz. Kostentransparenz und Kostensicherheit ist dabei für uns selbstverständlich für eine erfolgreiche Zusammenarbeit. Gerne geben wir Ihnen vor der Beauftragung eine Einschätzung der voraussichtlichen Kosten und des Kostenrisikos.

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Christopher A. Wolf, MBA

Rechtsanwalt . Partner
Fachanwalt für:
Gewerblicher Rechtsschutz
Urheber- und Medienrecht
+49 711 41019073