Das Landgericht Berlin hat eine einstweilige Verfügung gegen B.Z. und Bild bestätigt, nach denen die Veröffentlichung von Fotos von Christian Klar, die diesen vor dem Berliner Ensemble zeigen, untersagt wurde.
Laut den Berliner Richtern überwiege das Persönlichkeitsrecht von Christian Klar das Interesse der Öffentlichkeit an einer identifizierenden Bildberichterstattung. Dem Argument der Verfügungsbeklagten, es handle sich bei den Fotos um Dokumente der Zeitgeschichte, da die subventionierte Bühne im intellektuellen Haushalt der Republik eine bedeutende Rolle spiele, ist das Gericht nicht gefolgt. Der Axel Springer Verlag kündigte an, Rechtsmittel (Berufung) gegen das Urteil einlegen zu wollen.
Herr Klar hat indessen das avisierte Praktikum am Berliner Ensemble abgesagt, weil er berfürchtet, das Theater könnte durch das Interesse an seiner Person und die Berichterstattung Schaden nehmen.
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