Gebrauchsmuster- und Patentrecht

Patentrecht und Gebrauchsmusterrecht

Das Patentrecht wie auch das Gebrauchsmusterrecht regeln den Schutz von technischen Erfindungen und sind im Wesentlichen im Patentgesetz (PatG) und Gebrauchsmustergesetz (GebrMG) geregelt. Durch die Erteilung eines Patents oder die Eintragung eines Gebrauchsmusters wird dem Erfinder/Inhaber das Recht gewährt, seine Erfindung ausschließlich selbst zu nutzen und jedem anderen die Nutzung zu untersagen (Ausschließlichkeitsrecht). Dieser monopolartige Schutz einer technischen Lehre erfordert eine Anmeldung des Schutzrechts und entsteht erst mit dessen Eintragung im Register – dann allerdings rückwirkend. Die maximale Schutzdauer für ein Patent beträgt sowohl für das deutsche als auch das europäische Patent 20 Jahre, für das Gebrauchsmuster 10 Jahre. Im Vorfeld oder unabhängig von einer Eintragung kann ein Schutz technischen Wissens (technisches Know-How) nur durch Geheimhaltung gewährleistet werden.

Patentrecht - Gebrauchsmusterrecht
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Gerade in Baden-Württemberg als Musterland im Bereich technischer Forschung und Entwicklung existiert eine Vielzahl von Traditionsunternehmen, Mittelständlern mit weltweiter Marktmacht („Hidden Champions“) und anderen Unternehmen mit großer Innovationskraft. Auch diese bedürfen jedoch im globalen Wettbewerb und auf sich wandelnden Märkten stets neuer Anreize und Entwicklungen, die nicht immer aus den eigenen Reihen erbracht werden können.

Gleichzeitig gibt es eine Vielzahl von Forschern und Ideengebern, die im Rahmen von Start-Up-Unternehmen oder -Kooperationen die Entwicklung und Verwertung ihrer Ergebnisse in Eigenregie anstreben. Hierzu benötigen diese meist Geldgeber, Kooperationspartner oder Partner im Rahmen der Verwertung.

Im Umgang mit Patenten, Gebrauchsmustern und Know-How ist eine fundierte rechtliche Beratung unerlässlich, so bei der Anmeldung und Lizenzierung von Schutzrechten, aber auch bei der Sicherung und dem Erhalt von Know-How, z.B. durch Geheimhaltungsvereinbarungen im Vorfeld einer Zusammenarbeit.

Bei unternehmensübergreifender Zusammenarbeit wie horizontalen oder vertikalen Entwicklungskooperationen, strategischen Allianzen oder der Auftragsforschung spielen besonders Forschungs- und Entwicklungsverträge (Development Agreements), Dienstleistungs- und Serviceverträge, Vereinbarungen zu Machbarkeitsstudien (Technical Feasibility Agreements, Study Agreements) oder die Prüfung der rechtlichen Aspekte von Pflichtenheften, Lastenheften, User Requirement Specifications (URS), Quality Agreements oder Technical Agreements eine große Rolle.

Im Anschluss an die Entwicklungstätigkeit oder in unmittelbarem Zusammenhang hiermit werden oft auch Lizenzverträge, Fertigungsverträge, insb. Lohnherstellungsverträge, oder Zuliefervereinbarungen geschlossen.

Gerade im Rahmen einer internationalen Tätigkeit oder der Zusammenarbeit mit Großunternehmen ist dabei eine Verwendung englischsprachiger Vertragsmuster oder -texte üblich und erforderlich.

Neben den vertragsrechtlichen Aspekten spielt auch die Rechtsdurchsetzung im Patentrecht im Zeitalter der Globalisierung und der Produktpiraterie eine wichtige Rolle. Das Patentrecht ermöglicht dem Rechteinhaber seine Rechte auf Unterlassung, Auskunft, Schadensersatz, Beseitigung effektiv durchzusetzen und z.B. Plagiate durch den Zoll beschlagnahmen zu lassen oder Besichtigungsansprüche beim Rechtsverletzer durchzusetzen.

Unsere Kompetenz im Gebrauchsmuster- und Patentrecht

Unsere spezialisierten Rechts- und Fachanwälte stehen Ihnen in allen rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit dem Patentrecht, dem Gebrauchsmusterrecht und dem Lizenzvertragsrecht zur Verfügung. Dies schließt die Beratung und Vertretung in deutscher und englischer Sprache bei Vertragsschlüssen, die außergerichtliche Interessenverfolgung durch oder die Verteidigung gegen Abmahnungen und die Führung von Patentverletzungsverfahren (insbesondere im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes) ebenso ein wie die rechtsanwaltliche Interessenwahrnehmung in Einspruchsverfahren und Nichtigkeitsklagen vor den zuständigen Patentämtern und Gerichten. Für nationale oder internationale Patent- und Gebrauchsmusteranmeldungen, Hinterlegungen, Recherchedienstleistungen und streitige Auseinandersetzungen können wir auf bewährte Kooperationen mit  Patentanwaltskanzleien zurückgreifen.

 

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Clemens Pfitzer

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Dr. Markus Wekwerth

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