Rechtssicherer Online-Handel: Ein Japaner zeigt uns wie es geht – rakuten.de

Schon mal von Rakuten gehört? Nein? Das japanische Unternehmen vereint in Deutschland unter rakuten.de nach eigenen Angaben rund 5.000 Mietshops mit fast 10 Mio. Artikeln und schwingt sich damit zu einem ernstzunehmenden Mitbewerber für eBay & Amazon auf. Die japanische Rakuten Inc. ist so etwas wie Asiens Amazon und hat 2011 einen Mehrheitsanteil an der deutschen E-Commerce-Plattform Tradoria erworben. Das Unternehmen dürfte den in rechtlicher (Amazon) bzw. jeder Hinsicht (eBay) festgefahrenen Platzhirschen im Online-Handel bald den Rang ablaufen. Die Gründe hierfür liegen auf der Hand.

Amazon und eBay kämpfen mit hausgemachten Schwierigkeiten. eBay hat sich zwischenzeitlich so tief in eine zweifelhafte Risikovermeidungs-, Accountsperrungs- und Gebührenmaximierungsorgie verstrickt, dass uns täglich neue Meldungen von gesperrten, geschassten und entmündigten eBay-Händlern erreichen, die eigentlich nur in Ruhe ihren Geschäften nachgehen wollen und teilweise von heute auf morgen vor einem Scherbenhaufen stehen. Amazon schafft es nicht, seinen Händlern eine rechtssichere Plattform zu bieten, auf der sie sämtliche rechtliche Anforderungen erfüllen und damit gefahrlos handeln können. So ist es bis heute nicht möglich, AGB und Widerrufsbelehrung – essentielle Erfordernisse für Online-Händler – so einzubinden, dass diese auch in den Vertrag einbezogen werden bzw. ihren Zweck erfüllen. De facto kann Stand heute jeder Amazon-Shop von einem bösen Mitbewerber mit kundigem Anwalt lahmgelegt werden. Das gilt dank der Hybrid-Landing-Pages auch für die meisten eBay-Shops – selbst nach teilweiser Umsetzung der von uns angeregten Nachbesserungen.

Seine Lebensgrundlage auf eine Verkaufstätigkeit bei eBay oder Amazon aufzubauen ist damit aus anwaltlicher Sicht gefährlich bis potentiell existenzgefährdend. Bei vielen Händlern sind die Anwaltskosten höher als die Umsätze, weil es die milliardenschweren Unternehmen nicht schaffen, sich um ihre Kunden und deren rechtliche Belange zu kümmern.

BMProductions / Shutterstock.com
BMProductions / Shutterstock.com

Wenn man sich dagegene bei rakuten.de auch nur oberflächlich umschaut, offenbart sich ein kleines Händler-Paradies. Rakuten ist eine bessere Mischung aus eBay, Amazon, klassischem Online-Shop – und Rechtsschutzversicherung. Daneben versteht sich Rakuten auch als Dienstleister, was den Platzhirschen zu 100% fehlt. Das weiß jeder, der einmal versucht hat, mit diesen ein individuelles Problem zu lösen, für das keine passenden Textbausteine existieren.

Die Plattform ist als großes Kaufhaus mit tausenden Shops organisiert, die gegen eine Monatspauschale gemietet werden können. Die Shops können dabei sowohl als stand-alone-Lösung als auch als Teil der besucherstarken Plattform betrieben werden. Der Anbieter stellt dabei nicht nur den technischen Rahmen, sondern auch die rechtlich erforderlichen Inhalte wie AGB und Widerrufsbelehrung für alle Shopbetreiber einheitlich zur Verfügung. Der Bestellablauf ist – im Unterschied zu Amazon – so gestaltet, dass alle notwendigen Informationen an der richtigen Stelle und damit weitgehend rechtssicher eingebunden sind (jedenfalls in formaler Hinsicht). So wird das größte Problem aller Online-Händler elegant gelöst. Kaum einer von ihnen bewegt sich nämlich sicher auf diesem Terrain – außer er hat zusätzlich eine juristische Ausbildung genossen.

Ich habe mir die Texte nicht im Detail angesehen. Allerdings zeigt sich schon beim fachkundigen Querlesen, dass hier etwas anders gemacht wird. Zwar sind auch bei Rakuten Fehler nicht ausgeschlossen. Entscheidend für die Händler ist jedoch, dass ein Möglichstes für deren Rechtssicherheit getan wird und Rakuten die volle Haftung für die zur Verfügung gestellten AGB und Pflichtinformationen übernimmt. Dies beinhaltet im Falle einer Abmahnung die volle Kostenübernahme für den eigenen und im Unterliegensfalle auch den gegnerischen Rechtsanwalt. Wow! Warum können oder wollen das die Mitbewerber nicht?

Nein, ich bekomme kein Geld für diesen völlig unabhängig verfassten Artikel. Es ist einfach so, dass zwischenzeitlich alle mir bekannten internetaffinen Anwaltskollegen (mich eingeschlossen) dazu übergangen sind, ihren Mandanten von einer Geschäftstätigkeit bei eBay oder Amazon aus rechtlichen und/oder tatsächlichen Gründen abzuraten. Wir lechzen gewissermaßen nach Alternativen, bei denen wir uns nicht täglich über rechtliche Unzulänglichkeiten und damit verbundene Schwierigkeiten für die Mandanten ärgern müssen, sondern uns um deren eigentliche Probleme kümmern können.

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Dr. Markus Wekwerth

Rechtsanwalt . Partner
Fachanwalt für:
Gewerblicher Rechtsschutz
+49 711 41019074

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