Know-How-Schutz und Geschäftsgeheimnisse

Know-How-Schutz und Geschäftsgeheimnisse

Der Schutz von Know-How und Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen ist für viele Unternehmen von enormer wirtschaftlicher Bedeutung. Wissen und Geschäftsgeheimnisse die nicht durch Sonderschutzrechte wie das Markenrecht, Designrecht, Urheberrecht oder Patentrecht geschützt ist, bedürfen besondere Maßnahmen, um diese vor dem Zugriff Dritter zu schützen. So kann das Know-How und Geschäftsgeheimnisse von Unternehmen für Konkurrenten, Kunden, Subunternehmer und andere von großem Interesse sein. Vielfach wird dann an (ehemalige) Mitarbeiter des Unternehmens herangetreten, um an diese Informationen zu gelangen.

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Waren Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse nach alter Rechtslage durch das Wettbewerbsrecht geschützt, hat sich die Rechtslage spätestens seit Juni 2018 geändert.  So wurde bereits am 08.06.2016 die EU-Richtlinie (EU) 2016/943 über den Schutz vertraulichen Know-hows und vertraulicher Geschäftsinformationen (Geschäftsgeheimnisse) vor rechtswidrigem Erwerb sowie rechtswidriger Nutzung und Offenlegung erlassen. Deren Umsetzungsfrist endete am 08.06.2018, so dass spätestens seit diesem Zeitpunkt die Regelungen der Richtlinie für den Schutz von Know-How und Geschäftsgeheimnisse bei der Auslegung nationaler Vorschriften heranzuziehen sind. Am 26.04.2019 trat schließlich in Deutschland das  Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen (GeschGehG) als Umsetzung der Know-How-Schutz-Richtlinie in Kraft.

Nach aktueller Rechtslage ist ein Geschäftsgeheimnis demnach eine Information, die weder insgesamt noch in der genauen Anordnung den relevanten Kreisen allgemein bekannt oder zugänglich ist und deshalb von wirtschaftlichem Wert ist und die vom Inhaber durch angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen geschützt wird und an der Geheimhaltung ein berechtigtes Interesse besteht.

Um ihr Know-How und Geschäftsgeheimnisse zu schützen, müssen Unternehmen daher seit der neuen Rechtslage angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen im Streitfall nachweisen. Hierzu haben sich umfangreiche Schutzkonzepte in technischer, rechtlicher und organisatorischer Hinsicht bewährt. Vertragliche Absicherungen durch Vertraulichkeitsvereinbarungen, auch NDA (non-disclosure agreement) oder CDA (confidential disclosure agreement) genannt, sind dabei ein wesentlicher Baustein Wichtig ist, dass Geheimhaltungsmaßnahmen und deren Angemessenheit im Streitfall zu belegen sind, um nicht den Verlust der eigenen Geschäftsgeheimnisse zu riskieren.

Gerne unterstützen wir Sie bei allen Fragen rund um das Thema Know-How-Schutz und Geschäftsgeheimnisse im nationalen und internationalen Kontext.

Unsere Kompetenzen im Bereich Know-How-Schutz und Geschäftsgeheimnisse

Wir unterstützen Unternehmen durch unsere erfahrenen Rechts- und Fachanwälte durch kompetente Beratung im Bereich des Know-How und Geschäftsgeheimnisschutzes. Zu unsere Tätigkeiten zählt dabei sowohl die Entwicklung von Geheimnisschutzkonzepten als auch die Erstellung, Ausgestaltung, Prüfung und Verhandlung von Verträgen auf Deutsch und Englisch, wie z. B. Vertraulichkeitsvereinbarungen und Forschungs- und Entwicklungsverträge. Bei Ansprüchen aufgrund der Verletzung von Geschäftsgeheimnissen vertreten wir unsere Mandanten bundesweit in entsprechenden Gerichts- und Schlichtungsverfahren.

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Dr. Markus Wekwerth

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