OLG Saarbrücken:

Domain-Registrar haftet für BitTorrent Seite

Für Filesharing mittels BitTorrent suchen die Nutzer auf Domains nach Torrent-Dateien um die Datei herunterladen zu können. Meist kommt man an die Betreiber der Webseiten nicht heran. Kann man in diesem Fall dann gegen den Domain-Registrar vorgehen, wenn der von der Rechtsverletzung weiß? Man kann, meint das Oberlandesgericht Saarbrücken.

grafvision/Shutterstock.com
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Unter der Domain „h33t.com“ wurde eine der größten BitTorrent-Suchseiten der Welt betrieben. Inhaber war eine Firma auf den Seychellen.

Da der Domaininhaber für die Rechteinhaber nicht greifbar war, entschied sich ein Rechteinhaber, gegen den in Deutschland ansässigen Registrar der Domain vorzugehen. Dabei machte er diesen zunächst mehrmals schriftlich auf die Urheberrechtsverletzungen aufmerksam und forderte den Registrar zur Beendigung auf. Der Registrar ließ diese Aufforderung über ihren Reseller an den Domaininhaber übersenden. Nach einer erneuten Rechtsverletzung mahnte der Rechteinhaber den Registrar direkt wegen Urheberrechtsverletzung ab.

Das Landgericht Saarbrücken verurteilte den Registrar im Anschluss es zu unterlassen, es Dritten zu ermöglichen, die betreffenden Musikalben mittels einer BitTorrent-Suchseite bzw. BitTorrent-Trackers zu vervielfältigen wie unter der URL „h33t.com“ geschehen.

Entscheidung des Gerichts

Das OLG Saarbrücken (Urteil vom 22.10.2014 – Az. 1 U 25/14) bestätigte die Entscheidung des Landgerichts.

Der Registrar sei vorliegend als Störer für die Urheberrechtsverletzungen durch die BitTorrent-Seite haftbar. Der Registrar habe die Möglichkeit durch Dekonnektierung der Domain weitere Rechtsverletzungen hierüber zu verhindern oder zumindest wesentlich zu erschweren.

Aufgrund der mehrfachen Hinweise des Rechteinhabers sei der Registrar hierzu verpflichtet. Zwar treffen den Registrar keine allgemeine Prüfungs- und Überwachungspflicht bezüglich der von ihm verwalteten Domains, allerdings müsse er handeln, wenn er auf klare Rechtsverletzungen hingewiesen werde und es sich um offenkundige Rechtsverletzungen handele.

Fazit

Sollte die Auffassung der Saarländer Oberlandesrichter von anderen Gerichten übernommen werden, wäre dies für die Rechteinhaber eine effektive Möglichkeit Urheberrechtsverletzungen über BitTorrent abzustellen, da der Registrar meist der einzige ist, der greifbar ist. Dies allerdings nur bei offenkundig rechtswidrigen Angeboten, was man bei den meisten BitTorrent-Seiten mit illegal verbreiteten Inhalten wohl annehmen wird.

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Clemens Pfitzer

Rechtsanwalt . Partner
Fachanwalt für:
Gewerblicher Rechtsschutz
IT-Recht
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