OLG Oldenburg:

Rechtswahlklausel in AGB wirksam?

Das Oberlandesgericht Oldenburg wurde von einem Online-Händler die Rechtsfrage vorgelegt, ob dieser im Rahmen seiner Allgemeinen Geschäftsbedingungen festlegen darf, dass für alle mit diesem im Rahmen des Fernabsatzes geschlossenen Verträge deutsches Recht gelten soll.

isak55 / Shutterstock.com
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Ein Onlinehändler, dessen Angebote sich auch an Verbraucher im Ausland richten, vereinbarte in seinen AGB auf seinem Onlineshop und bei seinen  Amazon Angeboten folgende Rechtswahlklausel:

„Diese Vertragsbedingungen unterliegen deutschem Recht.“

Nach mehreren Beschwerden von Konkurrenten mahnte die  Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs Frankfurt am Main e. V.  („Wettbewerbszentrale“) diese Rechtswahlklauseln ab und verlangte die Unterlassung der Verwendung. Sie war der Auffassung, die Klausel verstoße gegen das deutsche AGB Recht und sei daher unwirksam.

Der Online-Händler legte daraufhin Feststellungsklage gegen diese Abmahnung ein, um die Frage gerichtlich klären zu lassen.

Entscheidung des Gerichts

Wie die Wettbewerbszentrale in einer Pressemitteilung erklärt, entschied das Oberlandesgericht Oldenburg mit Beschluss vom 23.09.2014 (Az. 6 U 113/14) genau wie das zunächst angerufene Landgericht Oldenburg, dass die Rechtswahlklausel unwirksam ist.

Die Klausel erwecke den Eindruck, dass deutsches Recht ausschließlich anwendbar sei, da es nicht eindeutig aus der Klausel hervorging, dass die Rechtswahl nicht dazu führt bzw. führen soll, dass dem Verbraucher der von zwingenden Vorschriften oder von Richterrecht gewährte Schutz seines Aufenthaltslandes entzogen werde. Die Klauseln seien somit nicht klar und verständlich und damit wettbewerbswidrig.

Fazit

Online-Händler sollten im Rahmen Ihrer AGB keine Rechtswahlklauseln vereinbaren, wenn sich ihr Angebot auch an Verbraucher aus Drittländern richtet. Diese wären unwirksam und damit auch wettbewerbswidrig.

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Christopher A. Wolf, MBA

Rechtsanwalt . Partner
Fachanwalt für:
Gewerblicher Rechtsschutz
Urheber- und Medienrecht
+49 711 41019073

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