AGB / Vertragstexte E-Commerce

Sie bieten Ihre Waren und Dienstleistungen im Internet oder anderen elektronischen Medien an und wollen das Vertragsverhältnis mit Ihren Kunden durch Allgemeine Geschäftsbedingungen oder Nutzungsbedingungen rechtssicher regeln? Sie benötigen für Ihr Internetangebot sonstige vertragliche Vereinbarungen, um Ihre rechtlichen Interessen bestmöglich abzusichern? Sie benötigen Unterstützung bei der rechtskonformen Einbindung und Verwendung Ihrer Vertragstexte im elektronischen Geschäftsverkehr?

Angebot

Wir beraten Sie in allen vertragsrechtlichen Fragen rund um das Anbieten und Absetzen von Waren und Dienstleistungen im Internet, gestalten Allgemeine Geschäftsbedingungen und andere Vertragswerke wie z.B. Nutzungsbedingungen für Social-Media-Plattformen, Teilnahmebedingungen für Gewinnspiele oder datenschutzrechtliche Vereinbarungen. Ferner gestalten und überprüfen wir die bestehenden Vertragstexte und nehmen erforderlichenfalls Änderungen und Ergänzungen vor. Im Falle von grenzüberschreitenden Vertragsschlüssen prüfen wir die rechtlichen Voraussetzungen sowie die hierbei einzuhaltenden Rechtsvorschriften im Ausland und beraten Sie bzgl. etwaiger Anpassungen Ihrer Verträge.

Leistungsumfang

  • Erfassung der projektspezifischen Anforderungen
  • Gestaltung der erforderlichen Vertragstexte und modularer Textbausteine
  • Prüfung bestehender Geschäftsbedingungen und anderer Vertragswerke auf die Vereinbarkeit mit dem geltendem Recht
  • Beratung bzgl. der rechtssicheren Einbindung und Verwendung der Vertragstexte im elektronischen Geschäftsverkehr
  • Prüfung von vertragsbezogenen Geschäftsabläufen (z.B. Anmelde- und Bestellprozesse)

Kosten

Wir bieten Ihnen unsere Beratungsleistung in der Regel nach Zeitaufwand zu einem angemessenen Stundensatz an. Kostentransparenz und Kostensicherheit bilden dabei für uns die Basis einer erfolgreichen Zusammenarbeit. Gerne geben wir Ihnen vor der Beauftragung eine Einschätzung der voraussichtlichen Kosten.

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Dr. Markus Wekwerth

Rechtsanwalt . Partner
Fachanwalt für:
Gewerblicher Rechtsschutz
+49 711 41019074

Christopher A. Wolf, MBA

Rechtsanwalt . Partner
Fachanwalt für:
Gewerblicher Rechtsschutz
Urheber- und Medienrecht
+49 711 41019073

Clemens Pfitzer

Rechtsanwalt . Partner
Fachanwalt für:
Gewerblicher Rechtsschutz
IT-Recht
+49 711 41019072

FAQ AGB

Was sind AGB?

AGB (kurz für Allgemeine Geschäftsbedingungen) sind vorformulierte Vertragsklauseln für eine Vielzahl von Verträgen, die eine Partei der anderen vorlegt ohne die Vertragsklauseln auszuhandeln. stellt. Eine Bezeichnung als AGB ist nicht erforderlich.

Wozu braucht man AGB?

AGB dienen der Vereinfachung im Rechtsverkehr. Durch AGB müssen einzelne Vertragsbedingungen nicht bei jedem Vertragsschluss ausgehandelt oder erstellt werden. So werden Vertragsabschlüsse deutlich vereinfacht und beschleunigt. Durch die strengen Vorschriften zu AGB sind die Vertragspartner auch in gewissem Umfang vor Missbrauch geschützt.

Muss man als Unternehmen AGB haben?

Nein, AGB sind keine Pflicht. Hat man keine AGB gelten die gesetzlichen Regelungen.

AGB können aber durchaus sinnvoll sein. Insbesondere im Onlinehandel und im geschäftlichen Verkehr mit Unternehmern (B2B) können Belehrungspflichten und abweichende Regelungen in die AGB mit aufgenommen werden. Gegenüber Unternehmern ist dabei der rechtliche Spielraum bei der Gestaltung von AGB größer als gegenüber Verbrauchern.

Wie werden AGB Vertragsbestandteil?

Damit AGB Vertragsbestandteil werden, müssen sie in den Vertrag wirksam einbezogen werden. Für eine wirksame Einbeziehung muss der Verwender der AGB ausdrücklich auf die AGB hinweisen dem Vertragspartner die Möglichkeit geben vom Inhalt Kenntnis zu nehmen und der Vertragspartner musss mit der Geltung der AGB einverstanden sein.

Im unternehmerischen Verkehr (B2B) reicht der Hinweis auf die AGB zur Einbeziehung.

Sind Muster-AGB oder individuelle AGB besser?

Im Internet werden eine Vielzahl von Muster AGB angeboten. Das Problem ist, dass die AGB zum einen nicht auf den individuellen Anwendungsbereich des Verwenders passen müssen und zum anderen meist nicht den gewünschten Effekt erzielen. Oftmals geben Sie nur die gesetzlichen Regelungen wieder. Außerdem besteht die Gefahr, dass wirksame Regelungen für den einen, für einen anderen Verwender unwirksam sind, mit den sich daraus ergebenden Folgen. Außerdem ist mit dem Muster in der Regel keine Haftung des Erstellers verbunden. Daher sind individuelle AGB vorzuziehen.

Welche Folgen haben unwirksame AGB?

Unwirksame AGB haben zum Einen zur Folge, dass anstatt der Regelung in den AGB die gesetzliche Regelung greift. Eine Anpassung der Klausel auf das eigentlich Gewollte findet nicht statt.

Zum Anderen sind unwirksame AGB auch wettbewerbswidrig, so dass die Gefahr von Abmahnungen und Rechtsstreitigkeiten droht.

Was spricht dagegen fremde AGB zu übernehmen?

Oftmals werden aus Kostengründen AGB von anderen übernommen. Hierbei gibt es mehrere Probleme. Fremde AGB passen oft ebenso wenig auf die individuellen Bedürfnisse wie Muster AGB. Viele AGB (auch von großen Unternehmen) enthalten unwirksame Klauseln, so dass eine Rechtsunsicherheit bei der Verwendung besteht. Das Kopieren, insbesondere von umfangreichen AGB kann auch eine Urheberrechtsverletzung darstellen.